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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Kinderzahnärztin Avatar von Smibo
    Mitglied seit
    19.02.2003
    Ort
    nix da
    Semester:
    fertig
    Beiträge
    965
    Hallo,

    Ich gehoere noch nicht zu den Oldies des Forums aber ich werd nach meinem Zahnmed. Studium noch Humanmed studieren um später die Ausbildung zur MKG Chir. zu starten.

    Soweit ich weiss muss man fuer ein Zweitstudium Studiengebuehren bezahlen, die nicht ganz ohne sind.

    Meine Frage waere:
    Stimmt es, dass wenn man das 1.Studium noch nicht abgeschlossen hat (sozusagen noch im Examssemester ist) sich bei der ZVS bewerben kann, um dann das folgende Studium nicht als Zweitstudium gelten zu lassen?

    Thx

    Gruesse



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  2. #2
    Assistenzarzt
    Mitglied seit
    20.08.2002
    Ort
    Kiel
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    16
    Hallo!

    Das ist meines Wissens korrekt ... solange man zum Zeitpunkt des ZVS Bewerbungsschlusses noch nicht die Abschlußprüfung seines Erststudiums abgelegt hat bzw. das Abschlußzeugnis in Händen hält, gilt man als Erststudienbeweber.
    Ob das allerdings Einfluß auf etwaige Studiengebühren hat, ist die Frage, denn die werden von den Hochschulen erhoben und könnten somit anderen Regelungen unterliegen als einer ZVS Zulassung. Die Uni könnte z.B. als Zweitstudium alles ansehen, was über bestimmte erlangte Abschlüsse hinausgeht.
    Vielleicht werden auch einige Zweitstudiengänge, die für bestimme Abschlüsse notwendig sind (wie z.B. für MKG Chir.), von Studiengebühren befreit - wäre ja durchaus sinnvoll.
    Kurzum: Du solltest Dich bei Deiner Uni informieren ...

    Gruß
    mw



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  3. #3
    rosa Plüsch
    Mitglied seit
    25.07.2003
    Semester:
    auf dem Boden der Tatsachen angekommen
    Beiträge
    2.641
    Hallo Smibo,
    im Falle MKG gibt es Sonderregelungen. Für das Zweitstudium werden keine Studiengebühren anfallen - laut unserer Studienberatung - .

    Grüße,
    das Ding



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