Was Überdiagnosen angeht, sollte man als Arzt eigentlich zumindest in vielen Fällen in der Lage sein, das selbst mitzubeurteilen und sich da nicht völlig in die Irre führen zu lassen. Ein "Dr. med." auf dem Versichertenkärtchen hilft außerdem, dass es der Kollege oft gar nicht erst versucht
Wenn man noch arbeitsfähig ist, dann ist für Kuren / Rehamaßnahmen in der Regel nicht der Krankenversicherer, sondern der Rentenversicherer zuständig. Abgesehen davon gibt es die Möglichkeit, solche Leistungen in den PKV-Vertrag aufzunehmen. Muss man halt dann auch machen und nicht einfach irgendeinen x-beliebigen Vertrag abschließen.
Der PKV-Beitrag ist "im Alter", solange man noch arbeitet, in der Regel kein "Hammer". Die PKV-Beiträge sind in den letzten Jahren auf ähnlichem Niveau gesteigen wie die GKV-Beiträge, eher sogar etwas weniger.
Was stimmt ist, dass man mit Wechsel in die PKV auch das Privileg verliert, gegen Entscheidungen des Krankenversicherers vor dem Sozialgericht kostenlos zu klagen. Das ist aber meistens für GKV-Mitglieder auch nicht "halt mal schnell" gemacht, sondern wie immer mit ordentlich Bürokratie und Zeit verbunden.
Daher am besten nicht immer alles einfach ungefiltert wiedergeben, was man irgendwo nebenbei zu so einem Thema aufschnappt ;)