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  1. #501
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    Zitat Zitat von Dooly Beitrag anzeigen
    Der Grund, weshalb der Krempel von Beginn an in Malta und nicht in den Niederlanden oder Deutschland oder einem üblichen Studienplatz Unternehmen-Land in der EU aufgezogen wurde, liegt anscheinend daran, dass das Konzept des Fernstudiums in Malta möglich war.

    Den Optimismus bzgl. Approbation teilen überraschenderweise auch andere (weniger exzentrische) Studis, so dass ich den Grund des Optimismus auch ohne Details zu kennen, tatsächlich glaubwürdig finde.
    Korrekt, heute freut sich wirklich jeder.



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  2. #502
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    Zitat Zitat von Dooly Beitrag anzeigen
    Den Optimismus bzgl. Approbation teilen überraschenderweise auch andere (weniger exzentrische) Studis, so dass ich den Grund des Optimismus auch ohne Details zu kennen, tatsächlich glaubwürdig finde.
    Ich würde es ganz vorsichtig optimistisch als Teilsieg bezeichnen. Neben dem Schreiben was man schon eher negativ auslegen kann gab es noch ein Telefonat, in welchem der Präsident des Councils erklärt hat, was genau sie brauchen. Nach diesem Gespräch würde ich vermuten, dass diese sehr breiten und eher negativen Formulierungen das MC aus der Haftung nehmen sollen. Aber wir kennen jetzt den Preis des Medical Councils.

    Sie haben nochmals bestätigt, dass sie, was die Lehre angeht, auf die MFHEA und die Uni Maastricht vertrauen. Ihnen geht es konkret darum, dass sich eine deutsche Behörde in einem der genehmigungspflichtigen Bundesländer mit den Lehrkrankenhäusern beschäftigen muss und dass sie über die erfolgte Prüfung einen Bescheid benötigen und gerne auch das Gutachten dazu lesen würden, da die MFHEA das nicht prüft. Diese verlässt sich nämlich darauf, das akademisches Lehrkrankenhaus einer dt. Uni gleichzusetzen ist mit hochwertiger Ausbildung.
    Das zu besorgen dürfte aber kein Problem sein, da sowohl in BaWü, als auch in Bayern dazu bereits Verfahren laufen und zumindest das in BaWü weit fortgeschritten ist und das Gutachten durch die Akkreditierungsagentur AHPGS auch schon bei den Behörden vorliegt. Bis das abgeschlossen ist, ist also nur eine Frage der Zeit.

    Die zweite Bedingung ist die internationale Akkreditierung des gesamten Programmes durch eine in Deutschland und Malta anerkannte Akkreditierungsagentur. Auch dieses Verfahren läuft schon länger und auch hier übernimmt das wieder die AHPGS. Das ist auch eigentlich nichts ungewöhnliches. Quasi jede Hochschule/Universität hat für alle möglichen Fächer solche internationalen Akkreditierungen, um auch über Landesgrenzen hinweg Standards zu sichern. Hier ist nur nicht klar, wann das ganze fertig ist und wie es ausgeht. Wir haben von EDU die Information bekommen, dass das von der AHPGS eingesetzte Review Board das Ganze aktuell fortgeschritten prüft, mehr Informationen bekommt EDU selbst aber wohl auch nicht, um keinen Einfluss nehmen zu können. Wie schnell das Verfahren an dem Punkt voranschreitet entscheidet aber nur das Board. Das kann also morgen durch sein oder bis Ostern 2025 dauern.

    Die Zulassung der Lehrkrankenhäuser in BaWü ist meiner Einschätzung nach unkritisch, den Grund zum Feiern würde ich aber erst sehen, wenn die AHPGS-Akkreditierung da ist. Aber sagen wir es so: mit 99% Wahrscheinlichkeit wird bis Ende des Jahres eine Approbation sicher möglich sein oder EDU nicht mehr existieren. Das die Investoren in dieser Situation viel länger weitermachen kann ich mir nicht vorstellen.



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  3. #503
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    Zitat Zitat von Fischpudding Beitrag anzeigen
    Aus der individuellen Approbation wird dann die automatische Approbation.
    Das stimmt so nicht ganz.
    Die Approbation kann dann in DE nicht mehr verwehrt werden. Es bleibt aber bei einem individuellen Verfahren bei dem zuerst das Medical Council die besagte Bescheinigung ausstellt und du dann damit deine Approbation beantragst. Das Medical Council wird sich selbst sicherlich eine Frist von 2-3 Monaten für die Ausstellung der Bescheinigung geben und dann hast du da deutsche Behörden dran sitzen. Das wird lange nicht so smooth wie ein Eintrag im Annex V von 2005/36/EG.



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  4. #504
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    Zitat Zitat von vmm85 Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht ganz.
    Die Approbation kann dann in DE nicht mehr verwehrt werden. Es bleibt aber bei einem individuellen Verfahren bei dem zuerst das Medical Council die besagte Bescheinigung ausstellt und du dann damit deine Approbation beantragst. Das Medical Council wird sich selbst sicherlich eine Frist von 2-3 Monaten für die Ausstellung der Bescheinigung geben und dann hast du da deutsche Behörden dran sitzen. Das wird lange nicht so smooth wie ein Eintrag im Annex V von 2005/36/EG.
    Ja die 2-3 Monate mach ich dann Urlaub

    Meinte eher, dass wir dann keine Kenntnisprüfung ablegen müssen in DE.
    Geändert von Fischpudding (03.03.2023 um 15:51 Uhr)



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  5. #505
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    Zitat Zitat von vmm85 Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht ganz.
    Die Approbation kann dann in DE nicht mehr verwehrt werden. Es bleibt aber bei einem individuellen Verfahren bei dem zuerst das Medical Council die besagte Bescheinigung ausstellt und du dann damit deine Approbation beantragst. Das Medical Council wird sich selbst sicherlich eine Frist von 2-3 Monaten für die Ausstellung der Bescheinigung geben und dann hast du da deutsche Behörden dran sitzen. Das wird lange nicht so smooth wie ein Eintrag im Annex V von 2005/36/EG.
    Willst du die EDU aktuell noch immer verklagen? Falls eine Insolvenz zum Jahresende nach deiner Meinung noch eine realistische Option ist, wäre es ja vielleicht ratsam, vorher noch seine Ansprüche geltend zu machen? Oder wartest du derzeit noch ab?



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