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  1. #1
    Studmedi
    Guest

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    Also als Lösung wird hier B angegeben, aber seit wann darf eine Patientin bei fragwürdiger Indikation entscheiden ob sie die OP haben möchte? Es ist ja schließlich „Körperverletzung“ und eine OP Indikation sollte doch immer ein Facharzt absegnen, es ist eine elektive OP und da sollte man meiner Meinung nach die Indikation schon genau bedenken.



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  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    Laut der statistischen Auswertung und Dozentenlösung soll richtig sein:

    "Sie weisen auf fragliche OP Indikation hin und dass noch weitere konservative Therapien möglich wären. Wenn sie trotzdem operiert werden möchte, ist das ihre Entscheidung und die OP findet statt"

    Seit wann entscheiden Patienten über die rechtfertigende Indikation zu einer OP? Dann könnte sich ja jeder eine OP Wünschen.
    Mir ist klar, dass die OP Indikation immer auch durch einen Facharzt geprüft werden soll (mutmaßlich hier der Einweiser).
    Ebenfalls geht aus der Fragestellung nicht hervor, wer operiert?!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    14.03.2017
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    Seh ich genauso, um einen operativen Eingriff zu rechtfertigen, ist eine Indikation von Nöten. Außerdem herrscht in Deutschland Facharztstandard, sodass ein Facharzt, hier also der Oberarzt, die Indikation absegnen muss.



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  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Trotzd der nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten ist eine operative Versorgung indiziert. Sie ist alt, kann nicht ordentlich laufen und würde von der OP profitieren. Somit kann die OP schon auf Wunsch der Patientin trotzdem stattfinden.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Es GIBT ja offenbar eine Indikation zur OP. Auch wenn es noch konservative Möglichkeiten gibt. Aber es scheint ja nicht so zu sein, dass es gar keine OP-Indikation gibt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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