Zitat von
Mr. Pink online
@GelbeKlamotten, du hast in mehreren Posts durchklingen lassen, dass du dich durch Kombinationsgabe und mathematisch logische Herangehensweise von den Durchschnittsmedizinern abheben willst. Im gleichen Zuge rätst du hier einem armen FSJler seine klamme Kohle einem Anwalt zu geben, damit der seine Schnapsidee prüft. Und ja, das ist ne Schnapsidee. Ich und auch andere hier haben schon drauf hingewiesen, dass es für die Aberkennung den Nachweis einer schweren Täuschung bedarf, sowas bleibt bestimmt nicht ohne Konsequenz für den TE. Mal abgesehen von den geschmierten Zeugen etc. Im besten Falle ist nur die Kohle für den online-Anwalt hin. Den schlechten Fall will ich mir hier gar nicht ausmalen. Vorläufiger Ausschluss von der Abiprüfung/Eintrag im Register/Anwaltkosten...
Wer einmal nüchtern drüber nachdenkt der wird dem TE raten entweder was anderes zu studieren, es in D zu versuchen (da kenn ich die aktuellen Kriterien nicht) oder für das Studium im Ausland zu zahlen (auf lange Sicht wirtschaftlich deutlich sinnvoller als jetzt Zeit und Geld für diese Schnapsidee zu vergeuden).