Hallo, lese seit Jahren hier im Forum still mit und habe mich endlich mal angemeldet Hatte nun das mit dem Einklagen gelesen.... Ist das wirklich so erfolgversprechend?
Hallo, lese seit Jahren hier im Forum still mit und habe mich endlich mal angemeldet Hatte nun das mit dem Einklagen gelesen.... Ist das wirklich so erfolgversprechend?
Dafür gibts sicher nen eigenen Thread
Achso....jetzt verstehe ich. Du meinst diese APO, in der exakt das drin steht was ich gesagt habe?
§ 66
Besondere Bestimmungen für die Fachoberschule,
Klasse 13
Abweichend von § 51 Absatz 3 Satz 1 ist die Zulassung zur Abiturprüfung auch möglich, wenn in nicht mehr als drei Fächern die Vornote „mangelhaft“ und in allen übrigen Fächern mindestens „ausreichend“ ist. Abweichend von § 56 Absatz 1 Satz 1 können die Prüflinge bis zu drei Fächer schriftlich benennen, in denen sie mündlich geprüft werden möchten. Im Falle einer Fortschreibung der Kursabschlussnoten (§ 59 Absatz 4) gilt § 59 Absatz 5 entsprechend. Dabei ist die Besonderheit des einjährigen Bildungsgangs zu berücksichtigen, dass alle Leistungsbewertungen in der Jahrgangsstufe 13 erfolgen.
https://www.schulministerium.nrw.de/...in-westfalen-4
wenn es dir wirklich Ernst ist mit dem Studium, dann schau lieber mal nach sinnvollen Alternativen. Einklagen ist glaube ich nicht mehr so sinnvoll, da dem durch Teilstudienplätze, zumindest eine Zeit lang, gut der Riegel vorgeschoben wurde. Da bin ich aber nicht mehr auf dem Laufenden. Ansonsten ist das Ausland eine gute Alternative. Kenne doch einige, die das gemacht haben und waren alle sehr zufrieden.