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So banal ist das nicht. Ohne Unterschrift des Betreuers, hat der Impfling nicht nachweisbar in die Impfung eingewilligt. Und da der Patient unter gesetzlicher Betreuung steht, kannst du nicht einfach behaupten, dass Er/Sie durch sein Erscheinen schon konkludent seinen Impfwillen bekundet hat. Und zack bewegen wir uns schon im Bereich einer Körperverletzung. Wo kein Kläger, da kein Richter - schon klar, aber wenn was sein sollte, wär's blöd.
"Dum spiro, spero"
Cicero
Dann darfst du echt NIE in einer Psychiatrie arbeiten Da gibt es andauernd riesige Verzögerungen durch Betreuer. Manchmal einfach weil jeder Schritt zusätzliche Schritte erfordert, manchmal weil sie kaum erreichbar sind, manchmal weil sie selbst bizarre medizinische Vorstellungen haben...
Deshalb ist 50% IMHO subjektiv eine echt gute Quote
Geändert von davo (30.12.2020 um 12:12 Uhr)
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Keine Angst, habe ich nicht vor Mir haben die 2 Explorationen damals im Unterricht gereicht, um zu erkennen, dass ich zwar ganz akzeptabel darin bin, aber das nicht meine Welt ist.
Wobei ich ein Praktikum in einer Beratungsstelle für Betreuungen gemacht habe (allerdings in der Mittelstufe), die waren mMn relativ "schnell" und gut erreichbar, kann aber auch mein subjektiver Eindruck damals gewesen sein
"Dum spiro, spero"
Cicero