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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von Physioanatom Beitrag anzeigen
    Ok, danke, ich entnehme dem, dass man das Weiterbildungszeugnis und das Arbeitszeugnis abgeben kann oder auch nicht.

    Muss man das Logbuch dem neuen Arbeitgeber vorlegen ?

    und noch eine Frage: Was erfährt denn der neue Arbeitgeber über meinen Abschied vom alten Arbeitgeber.
    Z.B. ob A) ich selbst gekündigt habe,
    B) mein Vertrag ausgelaufen ist,
    C) ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe
    D) ich einen Aufhebungsvertrag mit Verlängerung unterschrieben habe.
    E) etc.

    Danke im Voraus !
    Indem du es ihm selbst sagst oder er deinen alten Arbeitgeber anruft.



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  2. #57
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Was hat denn ein Arbeitszeugnis mit einem Weiterbildungszeugnis zu tun? Das könnte das Gleiche sein, muss es aber nicht. Meine Arbeitszeugnisse sind lang und es steht viel drin, das Weiterbildungszeugnis besteht aus sehr wenigen Sätzen und verweist bzgl. der Inhalte dann aufs Logbuch.
    Und wieso sollte man das Weiterbildungszeugnis abgeben? Ok, kurz: ich habs nie abgegeben. Und bei einem Arbeitszeugnis ist auch die Frage ob und wann man es bekommt. Oft ja erst deutlich nachdem man aus einem anderen Betrieb ausgeschieden ist. Bei mir war es zumindest immer so. War auch egal.

    Bei mir war es bei der WB immer so: Arbeitszeugnis=WB-Zeugnis. Die WB Zeugnisse waren lang, ähnlich einem Arbeitszeugnis nur ergänzt durch Inhalte der WB Ordnung. Die Zahlen kamen direkt rein oder Verweis aufs Logbuch.

    Bei allen meinen Kollegen war es ebenso während der WB: Arbeitszeugnis=WB-Zeugnis. Höre jetzt zum ersten Mal, dass sowas getrennt rausgegeben wird. Vllt war das früher so.

    Warum brauch dein neuer Arbeitgeber WB-Zeugnis (=Arbeitszeugnis meistens) und Logbuch? Na, damit er dir die fehlenden Inhalte beibringt. Zumindest nach der Theorie der WB-Ordnung...
    Arbeitszeugnis muss auf den letzten Arbeitstag datiert sein, meist kriegt man es erst später. Zeugnisformalien kann man woanders diskutieren
    Geändert von daCapo (09.05.2021 um 23:28 Uhr)



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  3. #58
    Diamanten Mitglied
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    @daCapo: bei der BLÄK gibt es ein Musterweiterbildungszeugnis unter https://api.blaek.de//content/medien...terzeugnis.rtf
    Das kann man super einfach für jede Fachrichtung anpassen, da steht alles drin was zwingend erforderlich ist. Aufgrund eigener Erfahrungen mit Behörden kann ich jedem nur dringend empfehlen exakt das abzuliefern was von der entsprechenden Behörde gefordert wird in möglichst exakt dem Formular das die entsprechende Behörde zur Verfügung stellt.
    Bevor ich also Wochen/Monate/Jahre auf ein Zeugnis vom Arbeitgeber warte, schreib ich diese Vorlage um auf die Realität (Name, Geburtsdatum, Zeiten etc.) schick es der Sekretärin die es dem Chef vorlegt und alles ist erledigt und "behördensicher". So hab ich quasi alle Arbeitszeugnisse innerhalb von <24h bekommen. Und beantrage ggf. zusätzlich ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis". Denn wehe es steht im Arbeitszeugnis zu viel drin das falsch gedeutet werden könnte... daher hab ich den Abschnitt "persönliche Anmerkungen" immer ersatzlos gestrichen. Das kann einem ja quasi gar nicht positiv gewertet werden. Es geht beim Facharzt ja nur um eine Erfüllung von Mindestanforderungen.
    Aber das kann jeder machen wie er/sie will. Ich bin damit bei der BLÄK ziemlich unkompliziert gefahren und ich glaub das allein will schon was heißen

    @Physioanatom: ein Weiterbildungszeugnis nach oben genanntem Muster ist in aller Regel für den Arbeitgeber uninteressant. Das hat ja keinen zusätzlichen Inhalt. Was da drin steht hast du ja eh schon in deinem Lebenslauf geschrieben. Letztlich entspricht das Weiterbildungszeugnis nach dem Muster ja eher einem einfachen Arbeitszeugnis. Interessanter sind jedoch qualifizierte Arbeitszeugnisse, wobei viele Arbeitgeber verstehen wenn man vom aktuellen Arbeitgeber kein Qualifiziertes vorweisen kann weil man ja dem Arbeitgeber nicht gesagt hat dass man gehen will und nur das qualifizierte Arbeitszeugnis vom Vor-Arbeitgeber mitschicken kann.
    Was der Arbeitgeber erfährt ist ein spannendes Thema. Prinzipiell erstmal was du selbst erzählst. Aber: ich hab bei einer Stelle erst paar Jahre später erfahren dass sich mein neuer Chef mit meinem ehemaligen Chef ausgetauscht hatten. Mei, ist halt so. Ich hab die Stelle ja bekommen. War das erlaubt? Ich weiß es nicht, Grauzone, gefühlt eher nicht in D, in den USA z.B. wäre das üblich. Hätte ich es erfahren wenn ich die Stelle nicht bekommen hätte? Wahrscheinlich nicht. Was kann man daraus lernen? Eigentlich auch nichts. Heutzutage ist es so dass ich Arbeitgeber bei einer Ablehnung meist auf völlig sinnlose Floskeln zurückziehen weil sie sonst befürchten müssen verklagt zu werden. Also lieber nix zugeben. Denn stell dir mal vor sie würden schreiben "Dein aktueller Chef sagt du bist ein Depp, daher wollen wir dich nicht" oder "Du bist eine Frau im typischen gebährfähigen Alter daher wollen wir dich nicht", solche Sachen wären zwar ehrlich aber mit maximalem Klagepotential.



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  4. #59
    Banned
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    Aha... Vllt schon was länger her alles. War auch nie bei der BLÄK.
    Ich kenne nur Logbuch und Weiterbildungszeugnis (=Arbeitszeugnis).
    Und noch nie anders gesehen.

    Noten und selbst kleinere formale Fehler interessieren die Ärztekammern nicht bei der Zulassung zur Prüfung, nur Inhalte. Kenne niemanden, der da Probleme hatte.
    Geändert von daCapo (10.05.2021 um 13:08 Uhr)



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  5. #60
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    War bei uns auch so: Weiterbildungszeugnis für die FA-Prüfung enthielt die Formalien (Anstellung in Vollzeit, Dienste, durchgeführte Eingriffe und den Schlusssatz zur Eignung als Facharzt) plus Logbuch.
    Das „echte“ Arbeitszeugnis war deutlich länger und enthielt auch Wertungen und Engagement außerhalb der vorgeschriebenen Inhalte.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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