Danke Feuerblick!
Das beruhigt mich ein bißchen
Meine Freundin, die aktuell Hausärztin ist, meinte dass ich nach einer erfolgten Kündigung den Gang zum Arzt antrete, ist keine echte Überraschung sein wird für meinen Vorgesetzer
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir ein angemessenes Zeugnis auszustellen. Mal eben beleidigt ein schlechtes Zeugnis ohne objektive, in deiner Arbeit begründete Fakten auszustellen, ist nicht erlaubt. Das wissen Arbeitgeber auch. Kein Assistenzarzt ist so wichtig, dass man sich deshalb Ärger einhandelt.
Ein Arbeitszeugnis hängt aber auch in aller Regel nicht von ein paar Wochen krank ab sondern von den erbrachten Leistungen.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Danke Feuerblick!
Das beruhigt mich ein bißchen
Meine Freundin, die aktuell Hausärztin ist, meinte dass ich nach einer erfolgten Kündigung den Gang zum Arzt antrete, ist keine echte Überraschung sein wird für meinen Vorgesetzer
Klar werden deine Vorgesetzten vermuten, dass du nur keine Lust mehr hast. Aber das alleine wird kein Grund für ein schlechteres Zeugnis sein.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Man darf ja garkein schlechtes Zeugnis ausstellen, wer eine schlechtere Note als 3 gibt, muss das auch im Zweifel vor Gericht begründen können und darauf hat niemand Lust. Man sollte das Arbeitszeugnis vor Ende der Arbeit anfordern. Kann es aber auch noch bis zu 1 Jahr später tun, hat jedoch dann kein Recht mehr, dass als Datum des Arbeitszeugnis der letzte Tag genannt ist. Das Arbeitszeugnis muss frei von Rechtschreibfehlern und formalen Fehlern sein. Wenn "schlechte" Sätze im Zeugnis fallen oder etwas weggelassen wird, kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber den Grundsatz des Wohlwollens missachtet und hat Anspruch auf eine Korrektur. Das Arbeitsverhältnis ist beendet und der Arbeitgeber soll dem Arbeitnehmer mit dem Zeugnis keine Steine in den Weg legen.
Hier kann man mehr lesen bzgl Aufbau, Beurteilung, Formalien usw.
https://www.hensche.de/Zeugnis_Check...heckliste.html
Geändert von daCapo (16.05.2021 um 11:26 Uhr)
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Vielen Dank für den link. Das beruhigt mich weiter