„Der Geschäftsführende Oberarzt wird durch den Klinikvorstand aus der Mitte der Oberärzte der Klinik auf Vorschlag der leitenden Oberärzte für 4 Jahre gewählt… Es besteht ein Delegationsrecht von Teilaufgaben auf die Leitenden Oberärzte der Abteilungen.“ (Quelle: Uni Tübingen) Hier nimmt der geschäftsführende Oberarzt eine eigene Stellung ein und ist für die übergreifende Organisation des ärztlichen Bereiches zuständig.
Zusammenfassend lässt sich also die Definition des geschäftsführenden Oberarztes wie folgt beschreiben: Eine eindeutige Definition des Begriffes des geschäftsführenden Oberarztes ist nicht möglich. Der Begriff wird individuell in den verschiedenen Klinik-Geschäftsordnungen definiert. Der geschäftsführende Oberarzt entspricht in der Regel jedoch Position des leitenden Oberarztes im Sinne des permanenten Chefarzt-Stellvertreters.
Aufgaben Geschäftsführender Oberarzt
Der Geschäftsführende Oberarzt übernimmt im Sinne des leitenden Oberarztes folgende Aufgaben:
Vertretung des Chefarztes: permanente Vertretung bei dessen Abwesenheit (z.B. Urlaub oder Krankheit)
Personalmanagement: Aufgaben wie Regelung der Urlaubsvertretung oder Koordination bei Krankheit von Mitarbeitern
Medizinische Versorgung: Weiterentwicklung sowie Standardisierung von Behandlungskonzepten innerhalb der Abteilung
Hat der Geschäftsführende Oberarzt eine gesonderte Stellung über den leitenden Oberärzten wie zuvor beschrieben, können ihm folgende übergeordnete Aufgaben zugeordnet werden. Er ist dann für die bereichsübergreifende Organisation des ärztlichen Bereichs zuständig im Sinne von abteilungsübergreifender Organisation der folgenden Tätigkeiten:
Ausbildung der Assistenzärzte
Rotation der Assistenzärzte zwischen Abteilungen
Weiterbildung der Fachärzte und Oberärzte
Abteilungsübergreifender Bereitschaftsdienst
Quelle: praktischArzt