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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Das mit der Kühlung wurde relativiert...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
    gamo lefuzi nibe
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    Zitat Zitat von gxy97 Beitrag anzeigen
    ja, aber werde es nochmal tun. Sie haben mir das oben beschriebene gesagt. Entweder alles selbst zahlen, oder eben über das Arbeitsamt....
    Na zur Not musst du halt was nachzahlen. Aber wenn du dich von ALG I abmeldest und dann doch nix verdienst, dann bekommst du nix zurückgezahlt.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Bin tatsächlich in der gleichen Situation, hab aber für mich keine Lösung gefunden. Ich denke, dass es sich für mich nicht lohnt. Bei uns darf man sich pro ca. zwei Wochen immer nur für einen Dienst anmelden, ggf. noch für einen zweiten, wenn noch welche übrig sind. Bin ich arbeitslos gemeldet, darf ich das Geld eh nicht behalten (und die Arbeitslosigkeitszeit läuft vermutlich weiter), bin ich nicht arbeitslos gemeldet, verdiene ich nicht genug.

    Aber trotzdem noch ein paar Anregungen: Wenn du dich beim Arbeitsamt abmeldest, solltest du dich doch eigentlich jederzeit wieder anmelden können, wenn du merkst, dass du nicht genug verdienst. Und du verbrauchst deine Anspruchsmonate nicht. Die KV sollte sich am Verdienst orientieren, die könntest du vielleicht drücken. Außerdem bist du im ersten Monat nach Kündigung noch automatisch und beitragsfrei weiter versichert (nachgehender Leistungsanspruch). Nicht vergessen, dass du auch RV zahlen und ggf. eine Haftpflichtversicherung haben musst.

    Insgesamt glaube ich schon, dass die Impfzentren noch ein paar Monate weiterlaufen werden, weil die Praxen doch neben dem ohnehin ausgereizten Praxisbetrieb auch nicht so viel Kapazität haben können. Wenn wir (irgendwann mal) genug Impfstoff haben, sollten wir auch so viel impfen, wie wir schaffen.



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  4. #9
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    Man kann sich tageweise vom Bezug von Arbeitslosengeld abmelden und muss sich dann aber tageweise krankenversichern. Geht glaub ich maximal 6 Wochen, ggf. einfach bei der Hotline der Agentur für Arbeit erfragen. Meldung muss rechtzeitig vorher beim Arbeitsamt erfolgen. Ggf. Krankenkasse vorher fragen wie das mit der tageweise Versicherung funktioniert. Infos zb hier: https://www.deutschland-startet.de/a...andig-aufzeit/
    Geändert von arwen_ (23.03.2021 um 13:55 Uhr) Grund: maximalbeitrag



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Ich hatte zwischen zwei Jobs einen Leerlauf und habe dann jedesmal die Jobs online gemeldet. Ich glaube die magische Grenze ist 14h Wochenarbeitszeit. Falls du mehr arbeitest, musst du dich komplett selbst versichern. Die Begründung lautet, wer mehr als 14h arbeitet, steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

    Vorteil ist, wenn man eine regelmäßige Nebenbeschäftigung über einem Jahr vor der Arbeitslosigkeit hat. Dann werden die Einkünfte nicht auf das ALG angerechnet.

    Die Agentur fragen ist übrigens sinnlos. Kennt sich keiner aus. Niemand außer die Sachbearbeiter aus der Abteilung, die die Bezüge auszahlt, können oder wollen Auskunft erteilen. Und auch nach mehrfachem konkreten Nachfragen, habe ich bis heute noch kein Lebenszeichen erhalten.



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