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  1. #6
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    Zitat Zitat von dr. doom Beitrag anzeigen
    Der entscheidende Hinweis in diesem Fall dürfte gewesen sein, dass der Patient kurz vorher einen ZVK gelegt bekommen hat.
    Wenn dieser aber unter Ultraschallsicht gestochen wurde ist ein ZVK doch nahezu auszuschließen?



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  2. #7
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    Grundsätzlich gilt ja auch bei Intensivpatienten "Treat first what kills first", weshalb bei einer Zustandsverschlechterung kurz nach ZVK-Anlage immer ein (Spannungs-)Pneumothorax ausgeschlossen werden muss - denn der kommt schon unter "B" im ABC De-Schema.
    Mit Ultraschall während der Anlage minimiert man vorwiegend das Risiko einer arteriellen Fehlpunktion, nicht so sehr die Entwicklung eines Pneus. Insofern dürfte das Röntgen-Thorax schon richtig gewesen sein.



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  3. #8
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    Hey, Der Jahrgang vor uns hat ein Google Docs für das Sammeln und Einreichen der anfechtbaren Fragen genutzt, eventuell klappt das bei uns ja auch?

    Man wohl erst gemeinsam gesammelt und diskutiert, mit welcher Argumentation man beim IMPP einreicht, damit man die beste Chance darauf hat, dass die Frage gestrichen wird, und dann wurde sie von so VIELEN wie möglich eingereicht.

    https://docs.google.com/document/d/1...P4/mobilebasic



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