Sehe ich genau so und habe ich in meinem Famulaturen (Gyn + Radioonko) auch so mitgenommen.
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ich habe C gekreuzt und das dazu gefunden:
"Nach einer Mastektomie muss häufig nicht bestrahlt werden. Eine Bestrahlung erfolgt hier nur bei sehr großen Tumoren, wenn der Tumor trotz dieser Operation nicht komplett entfernt werden konnte oder wenn mehr als drei Lymphknoten befallen sind."
https://www.krebsgesellschaft.de/onk...efallen%20sind.
Bei einer BET ist es obligat, aber bei einer Mastektomie mit N1 eigentlich nicht... anfechtbar?
Sehe ich genau so und habe ich in meinem Famulaturen (Gyn + Radioonko) auch so mitgenommen.
Laut Seite 80/81 spricht es bei T4 eher für eine Bestrahlung mMn
https://www.awmf.org/uploads/tx_szle...om_2020-02.pdf
Ich habe auch gesagt, dass wir nicht bestrahlen müssen. Steht so in der Amboss-Karte!
Die Dozenten sagen jedoch, dass die Lmyphabflusswege bestrahlt werden sollen
Ich finde, dass wir das anfechten sollten!
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genau aus dem selben grund habe ich auch C angekreuzt. wieso muss man denn noch bestrahlen wenn kein resttumor vorhanden und keine LK befallen waren