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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
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    Ja das stimmt...per Email darf man nix verschicken... könnten abgefangen werden. Bei Unikliniken darf man die Daten nur an die Uni Email Adressen schicken...



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  2. #52
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    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    Habe bei der zuständigen Ärztekammer nachgefragt und eine andere Auskunft bekommen.
    In nicht universitären Häusern brauch man für rein Retrospektive Studien kein Ethikvotum. An Unikliniken jedoch auch für Retrospektive Studien, die haben in der Regel ihre eigene Ethikkommission und handhaben dies anders.
    Ggfs. Lass ich mir das auch noch schriftlich geben.
    Las es dir schriftlich geben (und dann ist gut), ist nämlich definitiv falsch. Lies mal in Paragraph 15, Abs 1 deiner Berufsordnung nach. Das Verfahren für BO Studien ist aber in der Regel sowieso verkürzt.



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  3. #53
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Las es dir schriftlich geben (und dann ist gut), ist nämlich definitiv falsch. Lies mal in Paragraph 15, Abs 1 deiner Berufsordnung nach. Das Verfahren für BO Studien ist aber in der Regel sowieso verkürzt.
    ich habe extra 2x nachgefragt bzgl. rein retrospektiv/anonymisiert
    https://www.aerztekammer-bw.de/10aer...ung/index.html
    Werde nochmal per Email es mir schriftlich geben lassen



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  4. #54
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    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    ich habe extra 2x nachgefragt bzgl. rein retrospektiv/anonymisiert
    https://www.aerztekammer-bw.de/10aer...ung/index.html
    Werde nochmal per Email es mir schriftlich geben lassen
    Anonymisiert ist tatsächlich kein Problem, nur werden die Daten ja nicht anonymisiert gespeichert (und damit arbeitest du zumindest am Anfang mit Patienten bezogenen Daten). Las es dir schriftlich geben, am besten von der Ethikkommission der Ärztekammer und gut ist, es geht ja nur darum dass dir keiner ans Bein pinkeln kann oder die Veröffentlichung abgelehnt wird wenn etwas sinnvolles raus kommt.



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  5. #55
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    Wie ist es mit bereits vorhandenen Daten? Können die retrospektiv durch ein Ethikvotum einer Auswertung zugänglich gemacht werden? Also keiner rein internen, sondern einer die eventuell mit einer Veröffentlichung verbunden werden könnte? Es handelt sich wohlgemerkt um keine Uniklinik.

    Welche Rolle spielen denn Unterschriften für die Freigabe der eigenen Daten? Da ich seit dem letzten Datenschutz-Update kein Projekt mehr gemacht habe bin ich da nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. Deshalb auch die vielen Fragen bezüglich Unterschriften von Vorlagen für Erklärungen/Einwilligungen zur Datenfreigabe. Müsste man die in jedem Fall retrospektiv erwirken? Oder reicht ein Ethikvotum dass man diese verwenden darf? Wie wahrscheinlich ist es dass man so eins kriegt?



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