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Zitat von
John Silver
Die Übernahme eines KV-Sitzes ist per se eine Niederlassung. Kaufste halt ne Praxis. Wie das mit einem Angestelltendasein vereinbar sein soll, ist mir ein Rätsel. Entweder übernimmst Du einen Sitz und bist ein selbständiger Niedergelassener, oder das Krankenhaus kauft einen Sitz und stellt Dich darauf an. Beides zusammen geht nicht.
Komm, sei nicht so streng. Du weißt selbst was gemeint ist. Gemeint ist dass Sim85 im Krankenhaus angestellt wird und dort eine KV-Sitz bedienen darf/muss. Soweit so üblich/normal. Ob dass so toll ist weiß ich nicht, da derjenige der auf den KV-Sitz angestellt ist dann doch persönlich haftbar gegenüber der KV ist und die Arbeitsverträge entsprechend gestaltet werden sollten dass gewisse Dinge (Regress, Haftungssachen, Klagen wegen unlauterem Wettbewerb etc.) auf den AG abgewälzt werden sollten...
Für die Krankenhäuser ist ein Angestellter der einen KV-Sitz bedient natürlich super. Meist sehr günstig, gut zu kontrollieren, und wehe der schickt die Leute dann zum Operieren woanders hin!
Zitat von
RussianAngel
Nein