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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Hallo, ich nutze nochmals dieses Thread, da das Thema passt. Ich habe eine Frage zur Steuererklärung bei Gutachter-Tätigkeit.

    Seit Anfang 2022 habe ich insgesamt schon 20 Gutachten geschrieben, alle gut bezahlt, also ich habe damit schon ca. 12.000 Euro verdient. Dazu halte ich Vorträge und verdiene damit Geld. Also die Wahrscheinlichkeit, dass ich 2022 die Grenze für den Umsatzsteuer überschreite, ist sehr hoch.

    Jetzt habe ich folgendes Problem: bis jetzt habe ich keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen berechnet. Soll ich anfangen das für die 2. Hälfte zu tun? Oder bin ich dieses Jahr vom Umsatzsteuer sowieso befreit, weil ich letztes Jahr viel weniger als die Grenze für den Umsatzsteuer verdient habe?

    Dazu habe ich folgendes gefunden: https://www.sage.com/de-de/blog/lexi...euerbefreiung/ -> "Bewegt sich der Umsatz eines Freiberuflers oder Unternehmers unter einer Grenze von 17.500 Euro im Jahr, kann er die Option wahrnehmen, sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Die ausschlaggebende Gesetzesgrundlage ist § 19 Abs. 1 UStG. Dort wurde festgelegt: Kleinunternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit."

    Ich habe versucht, einen Termin mit einer Steuerberaterin zu organisieren, dies verschiebt sich aber immer wieder und ich schreibe Gutachten wie am Band, also würde gerne zeitnah rausfinden wie ich das machen soll ...

    Danke für die Antworten!



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  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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