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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Zusammen. Ich bin in der Weiterbildung zum Facharzt. Es gibt eine Weiterbildungsordnung der LÄK mit "Richtzahlen" für bestimmte Untersuchungen. Nun erreicht realistisch in meiner Klinik aber quasi kein Assistent alle Zahlen. Ein Austausch dazu unter den Assistenten schläft gerade wieder ein. Ein großes Hindernis für ein Bestehen der Facharztprüfung ist das nicht. Aber mich ärgert diese Vorgehen seit Jahren. Ich überlege nun Teile der Weiterbildung einzuklagen. Nach Einschätzung der Ombudsfrau der zuständigen LÄK würde im Fall einer Klage die Klinik noch vor einer Verhandlung beidrehen und gezwungenermaßen weiterbilden. Die Rechtslage wäre eindeutig: Weiterbildung von/in durch die Weiterbildungsordnung definierten Inhalten wäre abgedeckt durch den Arbeitsvertrag. Es gibt natürlich eine Menge offener Fragen. Die Beziehung zum Arbeitgeber wäre natürlich pfutsch. Wäre es das wert? Aber ich bin noch dabei das weiter durchzuspielen. Verhandelt werden würde es wahrscheinlich vor einem Arbeitsgericht. Kann jemand was dazu sagen, ob man die Untersuchungen -bspw. ÖGD und Sonografien selbst gemacht haben muss, oder ob ein Zusehen als ausreichend bewertet werden würde? Kennt jemand Urteile dazu? Kennt jemand Beispiele aus anderen Kliniken dazu? Hat das jemand schon mal versucht? Wo könnten noch Probleme in der Umsetzung liegen? Abgesehen von verärgerten Vorgesetzten.



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  2. #2
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    Ich finde es total sinnvoll, sich auch mal zu wehren, glaube aber, dass man ordentlich auf Gegenwind stößt. Nicht umsonst verwalten sich Ärzte selber und da hackt nunmal die Krähe dem Raben kein Auge aus. Das System basiert darauf, schlechte Behandlung zu ertragen, nur um dann, wenn man selber in der privilegierten Position angekommen ist, der nächsten Generation die Schei*e vor die Tür zu stellen. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass bei so einer Klage schnell der Spieß umgedreht wird a la "Haben Sie die Weiterbildung selber eigentlich dann vollständig abgeschlossen?" und schon ist man den Facharzttitel wieder los. Meines Erachtens sollte Weiterbildung offen evaluiert werden, allerdings ist es natürlich speziell im ambulanten Bereich mit der Anonymität schwierig. So viele AiW hat eben keiner, dass man da keine Rückschlüsse ziehen kann.



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  3. #3
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    Man muss auch den Sinn hinter den Zahlen für Untersuchungen in der WBO hinterfragen. Für viele Untersuchungen sind Zahlen in so geringer Zahl vorgegeben (oder gar keine Zahlen vorgegeben), dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Assistent danach irgendwas davon beherrscht. Bringt es dann überhaupt was es gemacht zu haben? Die Frage muss sich jeder selbst stellen. Je nachdem welche Fachrichtung man macht, muss man für sich Prioritäten setzen. Als Internist in der WB zum Gastroenterologen will ich selbstverständlich viele ÖGD, Kolo, Sono Abdomen gemacht haben. Aber bringt es mir was LZ-EKGs oder Bronchoskopien in insuffizienter Anzahl durchgeführt zu haben? Eher nein. Man sollte die Weiterbildung für sich einfordern, die Sinn ergibt. Wird man pingelich bei den Zahlen, dann schaut die Ärztekammer am Ende ganz genau nach. Dann wird es für alle Parteien ungemütlich. Bietet dein Arbeitgeber in Sachen Weiterbildung aber gar nichts, also nicht mal auf deine Fachrichtung bezogen, dann muss man sich wirklich überlegen es "einzuklagen".



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  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
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    Ich denke, dass ein Arbeitsgericht der falsche Adressat ist! Du hast einen Vertrag mit dem Haus. Nicht mit dem Weiterbildner. Natürlich zum Zwecke der Weiterbildung. Aber das Haus setzt Dich als Arzt in der Abteilung ein, in der Du weitergebildet werden willst. Damit hat das Haus erstmal seine Arbeit getan. Der Weiterbilder hat seinerseits eine Verpflichtung zur Weiterbildung ggü der Ärztekammer und dem WBA. Wenn jetzt keine oder unzureichende Weiterbildung passiert, dann dürfte am ehesten die Weiterbildungsabteilung der ÄK der richtige Ansprechpartner sein. Und das dürfte auch deutlich mehr bringe als ein Du Du Du vom AG. Denn so eine Rüge und ggf. Entzug der Weiterbildungsermächtigung sind halt doof für den Weiterbildner und das Haus...
    Ob man sich den Stress überhaupt antun will...
    Denn eins muss klar sein: Danach ist das Tischtuch zerschnitten. Und ob man dann noch eine vernünftige Weiterbildung oder nur noch das Notwendigste bekommt, ist auch ungewiss.
    Also ich würde erstmal versuchen, Abteilungsintern Rotationen, Gespräche mit Weiterbildner, jährliche Gespräche, etc... zu etablieren. Und einzufordern!
    Wenn alles nichts hilft, dann ganz tief im Innern eruieren: bleibe ich da und stresse mich? Will ich eh nach dem FA weg?
    Oder gehe ich woanders hin?
    Und auch da: woanders ist auch Scheiße!

    In diesem Sinne,
    LG, der Brutus
    I'm a very stable genius!



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