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Hallo Zusammen. Ich bin in der Weiterbildung zum Facharzt. Es gibt eine Weiterbildungsordnung der LÄK mit "Richtzahlen" für bestimmte Untersuchungen. Nun erreicht realistisch in meiner Klinik aber quasi kein Assistent alle Zahlen. Ein Austausch dazu unter den Assistenten schläft gerade wieder ein. Ein großes Hindernis für ein Bestehen der Facharztprüfung ist das nicht. Aber mich ärgert diese Vorgehen seit Jahren. Ich überlege nun Teile der Weiterbildung einzuklagen. Nach Einschätzung der Ombudsfrau der zuständigen LÄK würde im Fall einer Klage die Klinik noch vor einer Verhandlung beidrehen und gezwungenermaßen weiterbilden. Die Rechtslage wäre eindeutig: Weiterbildung von/in durch die Weiterbildungsordnung definierten Inhalten wäre abgedeckt durch den Arbeitsvertrag. Es gibt natürlich eine Menge offener Fragen. Die Beziehung zum Arbeitgeber wäre natürlich pfutsch. Wäre es das wert? Aber ich bin noch dabei das weiter durchzuspielen. Verhandelt werden würde es wahrscheinlich vor einem Arbeitsgericht. Kann jemand was dazu sagen, ob man die Untersuchungen -bspw. ÖGD und Sonografien selbst gemacht haben muss, oder ob ein Zusehen als ausreichend bewertet werden würde? Kennt jemand Urteile dazu? Kennt jemand Beispiele aus anderen Kliniken dazu? Hat das jemand schon mal versucht? Wo könnten noch Probleme in der Umsetzung liegen? Abgesehen von verärgerten Vorgesetzten.