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  1. #6
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    Danke für die Beispielargumentationen, sehr hilfreich!



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  2. #7
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    Das klingt nicht uninteressant, was vor einiger Zeit in Freiburg entschieden wurde.
    Vielleicht kann man damit ein paar "am ehesten" Fragen gut anfechten.

    https://www.aerztezeitung.de/Wirtsch...en-446397.html

    https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/d.../JURE230059551

    "1. Wenn eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) durchgeführt wird, müssen grundsätzlich alle möglichen Lösungen vorausgesehen und die Aufgaben so formuliert werden, dass sie verständlich, widerspruchsfrei und eindeutig sind und - in der Form des „Single-Choice“ - jeweils nur eine richtige Lösung zulassen.(Rn.39)

    2. Wegen der Besonderheiten dieses Prüfungsverfahrens muss eine zwar nicht dem Lösungsmuster entsprechende, aber dennoch objektiv richtige und damit vertretbare Antwort des Prüflings als zutreffend anerkannt werden, wenn sie (ebenfalls) gesicherten medizinischen Erkenntnissen entspricht.(Rn.53)"



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