Natürlich muss man sich aktiv wehren. Du musst dich auch aktiv wehren wenn man dich an 4 Wochenenden im Monat zu Diensten einteilt und wenn man eine Einteilung macht die 120h/Woche beinhaltet. Man muss sich immer wehren wenn ein Arbeitgeber was nicht erlaubtes macht. Du musst sich auch aktiv wehren wenn dir eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Du musst dich aktiv wehren wenn dir kein Geld mehr gezahlt wird.
Ich weiß jetzt nicht was du erwartest? Es gibt Regeln und wenn die einseitig gebrochen werden muss man sich wehren. Es ist ja kein Zoo wo sich alle gegenseitig streicheln. Also nicht in meiner Welt.
Aber die Regelungen sind härter und weniger schwammig. Keine "Ausgleichszeiträume" mehr innerhalb eines halben Jahres wo man dann aktiv einen Antrag auf Ausgleich nochmal ein halbes Jahr später stellen muss. Nein, harte Regeln für innerhalb eines Monats. Und man kann gleich im ersten Monat der Personalabteilung schreiben dass die Regeln nicht mehr eingehalten werden oder nur einen halben Dienstplan abgeben und und und. Und dann sollen sie halt schriftlich sich auf Patientengefährdung berufen. Das können sie einen Monat oder zwei Monate mal machen. Dann müssen sie aber auch nachweisen dass sie was dagegen tun. Mit Stellenausschreibungen, Honorarärzten, heranziehen von OÄ oder CA oder was auch immer...