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Umfrageergebnis anzeigen: Für VKA-Ärzte und Ärztinnen

Teilnehmer
95. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ich arbeite Vollzeit in einem VKA -Haus

    60 63,16%
  • Ich arbeite Teilzeit >=80% (VKA)

    8 8,42%
  • Ich arbeite Teilzeit >=50-<80% (VKA)

    5 5,26%
  • Ich arbeite Teilzeit <50% (VKA)

    3 3,16%
  • Ich bin in Weiterbildung.

    43 45,26%
  • Ich bin Facharzt/Fachärztin.

    13 13,68%
  • Ich bin Oberärztin/Oberarzt.

    10 10,53%
Multiple-Choice-Umfrage.
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Ergebnis 811 bis 815 von 1271
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #811
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
    Mitglied seit
    16.03.2020
    Beiträge
    1.498

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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Die Regelungen zu Anzahl von Ruf- und Bereitschaftsdiensten ist einfach so klar und unmissverständlich geschrieben dass es cool ist.
    Ich finde die Generalausnahmeklausel mit der Gefährdung der Patientensicherheit™ alles andere als klar und unmissverständlich. Bleibt halt Auslegungssache und erlaubt dem Arbeitgeber, im Zweifel einfach zu konstatieren, der Fall läge vor. Die Durchsetzungsverantwortung obliegt dann wieder dem Arzt, man muss sich aktiv wehren, mit allen Konsequenzen. Same procedure as every year - maximale Erpressbarkeit im Rahmen der Weiterbildung, wenn man ortsgebunden ist, wenn man fachgebunden ist.

    Bezüglich etwaiger Mindestarztzahlen magst du Recht haben; ich kenne es nur so, dass das einfach ignoriert wird. Aber darüber hinaus ist die Klausel bei einem malignen Arbeitgeber kein Klopapier wert. Und genau gegen einen solchen sollte der Tarifvertrag ja gerade schützen.



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  2. #812
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    Natürlich muss man sich aktiv wehren. Du musst dich auch aktiv wehren wenn man dich an 4 Wochenenden im Monat zu Diensten einteilt und wenn man eine Einteilung macht die 120h/Woche beinhaltet. Man muss sich immer wehren wenn ein Arbeitgeber was nicht erlaubtes macht. Du musst sich auch aktiv wehren wenn dir eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Du musst dich aktiv wehren wenn dir kein Geld mehr gezahlt wird.
    Ich weiß jetzt nicht was du erwartest? Es gibt Regeln und wenn die einseitig gebrochen werden muss man sich wehren. Es ist ja kein Zoo wo sich alle gegenseitig streicheln. Also nicht in meiner Welt.

    Aber die Regelungen sind härter und weniger schwammig. Keine "Ausgleichszeiträume" mehr innerhalb eines halben Jahres wo man dann aktiv einen Antrag auf Ausgleich nochmal ein halbes Jahr später stellen muss. Nein, harte Regeln für innerhalb eines Monats. Und man kann gleich im ersten Monat der Personalabteilung schreiben dass die Regeln nicht mehr eingehalten werden oder nur einen halben Dienstplan abgeben und und und. Und dann sollen sie halt schriftlich sich auf Patientengefährdung berufen. Das können sie einen Monat oder zwei Monate mal machen. Dann müssen sie aber auch nachweisen dass sie was dagegen tun. Mit Stellenausschreibungen, Honorarärzten, heranziehen von OÄ oder CA oder was auch immer...
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  3. #813
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
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    Schon wieder woanders
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    Fachhühnchen
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Ich finde immer noch dass man den aktuellen Tarifvertrag viel schlechter redet als er tatsächlich ist! Die Regelungen zu Anzahl von Ruf- und Bereitschaftsdiensten ist einfach so klar und unmissverständlich geschrieben dass es cool ist.
    Bei uns knallt es grad, weil in sehr vielen Abteilungen zu wenige Leute eingestellt sind um einen tarifvertragskonformen Dienstplan hinzubekommen.
    Die Höchstgrenzen der Bereitschaftsdienste sind ein sehr mächtiges Mittel, welches wir in meiner Abteilung gerade ausgenutzt haben, so dass nach Prostest unsererseits der Märztdienstplan zurückgezogen wurde. Die Patientensicherheit ist auch mit Honorarärzten sichergestellt - man muss es der Geschäftsführung nur mal sagen!

    Auch Oberärzte und Chefs, die sonst nur Hintergrunddienste machen, sind durchaus berechtigt, eine Patientengefährdung abzuwenden!
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  4. #814
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
    Mitglied seit
    16.03.2020
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    1.498
    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Ich weiß jetzt nicht was du erwartest? Es gibt Regeln und wenn die einseitig gebrochen werden muss man sich wehren.
    Es ist doch wohl ein Unterschied, ob der Arbeitgeber zweifelsfrei vertragsbrüchig wird, indem er das Gehalt nicht auszahlt oder dich für 120 Stunden Arbeit in einer Woche einteilt, oder ob er eine schriftlich im Tarifvertrag vorformulierte, aber nicht eindeutig konkretisierte Ausnahmeregel aufgreift. Der Punkt ist bei allen diesen Problemen, dass Ärzte in Weiterbildung oft erpressbar sind durch Probezeit, befristete Verträge, gerade in Großstädten und/oder fachabhängig teils massiven Bewerberüberschuss, gute Chefvernetzung und ggf. fehlenden Willen, das ganze Leben halbjährlichen Umzügen nach Stellenschmiss unterzuordnen.

    Die Kritik an solchen Regelungen bleibt, dass sie gerade die Leute nicht adäquat zu schützen vermögen, die auf Schutz angewiesen wären. Bei einem benignen Arbeitgeber brauchst du keine eindeutigen Formulierungen ohne Wenn und Aber. Willst du aber vor einem malignen Arbeitgeber schützen, dann ist es der billige Weg, Formulierungen auszuhandeln, die genau von so einem sehr einfach ausgenutzt werden können, und dann dem Arzt zu sagen: klag halt! Dafür braucht man keine Gewerkschaft.



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  5. #815
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Endoplasmatisches Reticulum Beitrag anzeigen
    Es ist doch wohl ein Unterschied, ob der Arbeitgeber zweifelsfrei vertragsbrüchig wird, indem er das Gehalt nicht auszahlt oder dich für 120 Stunden Arbeit in einer Woche einteilt, oder ob er eine schriftlich im Tarifvertrag vorformulierte, aber nicht eindeutig konkretisierte Ausnahmeregel aufgreift.
    Ich verstehe Dich jetzt nicht ganz. Im Tarifvertrag steht eine eindeutige Begrenzung der Bereitschaftsdienste pro Monat. Bist Du darüber eingeteilt und passt es Dir nicht, dann musst Du das kommunizieren.

    Der Punkt ist bei allen diesen Problemen, dass Ärzte in Weiterbildung oft erpressbar sind durch Probezeit, befristete Verträge
    Und ja, das kann man auch in der Probezeit tun. Hab ich gerade.
    Hab ich auch schon getan, als ich noch in Weiterbildung war.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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