Oh dann muss ich wohl dranbleiben. Schließt sich der neue TV bzgl. dem zeitlichen Geltungsbereich i. d. R. nahtlos an den alten an?
Ich arbeite Vollzeit in einem VKA -Haus
Ich arbeite Teilzeit >=80% (VKA)
Ich arbeite Teilzeit >=50-<80% (VKA)
Ich arbeite Teilzeit <50% (VKA)
Ich bin in Weiterbildung.
Ich bin Facharzt/Fachärztin.
Ich bin Oberärztin/Oberarzt.
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Ich hab im.März auch noch die Gewinnbeteiligung bekommen(Austritt zum Oktober letzten Jahres)
„Das Redaktionsverfahren, also die Übersetzung der Tarifeinigung in einen Änderungstarifvertrag, ist abgeschlossen. ✅
Die Tarifverträge sind unsererseits unterzeichnet und befinden sich zur Unterschrift bei der VKA“ aktuelle Information zum Thema
Wissen macht nichts.
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Hallo allerseits,
Hätte mal eine Frage zur Frist der Dienstplanung, die ja im alten Tatifvertrag schon bestand und zum 1.1.23 hochgesetzt wird.
Welche Dienste betrifft die 10%-Vergütung, falls der Plan nicht 4 Wochen vor dem 1. des Monats nicht offiziell genehmigt ist? Wochenende/Nachtdienste als 12h-Schichtbetrieb auch oder nur Bereitschaftsdienste? Und ab wann gilt der Plan als offiziell, nach Genehmigung des Betriebsrats oder vorher durch den Oberarzt?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus, ansonsten werde ich mal beim BR nachhaken.