Naja, ist eine Frage Eurer Praxisstruktur. Wir sind ein MVZ in GmbH Struktur mit aktuell einem Mehrheitsgesellschafter und zwei weiteren Teilhabern, der Rest unserer Ärzte ist angestellt. Wir verfahren eigentlich so, daß wir, wenn wir neue Anteile verkaufen, zuerst nur 10 % der Anteile abgeben. Damit hat man schon noch eine gewisse gestalterische Mehrheit, auch, wenn natürlich manche Entscheidungen bei uns eine 2/3 Mehrheit benötigen und man damit schon manchmal diplomatische "Verwicklungen" auflösen muß.
Den Rest hast Du bereits schön herausgearbeitet, pro ist, daß man den betreffenden mitarbeiter langfristig bindet, das Eigenkapital der Praxis durch den Anteilsverkauf erhöht und a la long auch den Umsatz, da ja jeder Gesellschafter auch eine Umsatzbeteiligung haben dürfte, erhöhen wird.
Nachteil ist tatsächlich, daß Entscheidungsfindungen länger dauern können und es halt Probleme geben kann, wenn sich die Partner irgendwann nicht mehr grün sind. Daher halte ich es auch für außerordentlich wichtig, einen guten Gesellschaftervertrag aufzusetzen, in dem die häufigsten Streitpunkte (Verteilung der Einnahmen aus Privatpatienten/Selbstzahlern, Weiterverkauf von Anteilen bei Ausscheiden, Rechte und Pflichten den Angestellten gegenüber, insbesondere Neueinstellungen von ärztlichem Personal betreffend, etc) geregelt sind, daran habe ich leider schon einige größere Praxen zerbrechen sehen.
Ansonsten kann ich nur sagen, daß man mit mehreren Partnern in größeren Praxen meiner Meinung nach nix falsch macht, da hier die Synergismen die etwaigen Negativa deutlich überwiegen.