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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
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    Wir sind eine Praxis mit zwei Inhabern und mehreren Angestellten ÄrztInnen. Eine Kollegin ist wirklich gut, wir würden sie gerne langfristig behalten.

    Meine frage: hat jemand Erfahrungen damit einen Kollegen in eine bestehende, wie frisch geölt laufende Praxis als Partner mit rein zu nehmen?

    Vorteile für uns wären, dass wir die Kollegin langfristig an uns binden könnten und eventuell etwas Arbeitserleichterung. Außerdem müsste die Kollegin sich einkaufen, dh. Wir würden eine Zahlung für die Anteile erhalten.

    Nachteile wären, dass wir in Zukunft die Entscheidungen zu dritt treffen müssten und jemand mit gleichberechtigten Mitspracherecht in der Praxis hätten. Auch finanziell wäre es ja so dass der Umsatz nicht ab Einstieg um 50% wächst daher hätten wir ja eher weniger Gewinn die erste Zeit.

    Ich frage mich, was haben die ganzen großen Praxen davon wenn sie Kollegen als Partner mit reinnehmen?

    Wäre wirklich interessant hier Erfahrungen zu hören.



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  2. #2
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    Naja, ist eine Frage Eurer Praxisstruktur. Wir sind ein MVZ in GmbH Struktur mit aktuell einem Mehrheitsgesellschafter und zwei weiteren Teilhabern, der Rest unserer Ärzte ist angestellt. Wir verfahren eigentlich so, daß wir, wenn wir neue Anteile verkaufen, zuerst nur 10 % der Anteile abgeben. Damit hat man schon noch eine gewisse gestalterische Mehrheit, auch, wenn natürlich manche Entscheidungen bei uns eine 2/3 Mehrheit benötigen und man damit schon manchmal diplomatische "Verwicklungen" auflösen muß.
    Den Rest hast Du bereits schön herausgearbeitet, pro ist, daß man den betreffenden mitarbeiter langfristig bindet, das Eigenkapital der Praxis durch den Anteilsverkauf erhöht und a la long auch den Umsatz, da ja jeder Gesellschafter auch eine Umsatzbeteiligung haben dürfte, erhöhen wird.
    Nachteil ist tatsächlich, daß Entscheidungsfindungen länger dauern können und es halt Probleme geben kann, wenn sich die Partner irgendwann nicht mehr grün sind. Daher halte ich es auch für außerordentlich wichtig, einen guten Gesellschaftervertrag aufzusetzen, in dem die häufigsten Streitpunkte (Verteilung der Einnahmen aus Privatpatienten/Selbstzahlern, Weiterverkauf von Anteilen bei Ausscheiden, Rechte und Pflichten den Angestellten gegenüber, insbesondere Neueinstellungen von ärztlichem Personal betreffend, etc) geregelt sind, daran habe ich leider schon einige größere Praxen zerbrechen sehen.
    Ansonsten kann ich nur sagen, daß man mit mehreren Partnern in größeren Praxen meiner Meinung nach nix falsch macht, da hier die Synergismen die etwaigen Negativa deutlich überwiegen.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Christoph hat die Vor- und Nachteile schon bereits schön hervorgehoben.

    Kriegsentscheidend ist der Gesellschaftsvertrag, man ist schließlich quasi wie in einer Ehe miteinander verbunden. Insbesondere die Fragen zur Aufteilung des Goodwill, Sonderbetriebsvermögen, interner Haftung untereinander, Gewinn/Verlustaufteilung- und die Ausscheidensregelungen (ob freiwillig oder unfreiwillig z.B. durch Tod, Verlust der Approbation, Berufsunfähigkeit, Eröffnung des Insolvenzverfahrens etc.) sollten glasklar geregelt sein. Bewertung bei Ausstieg nach Ertragswertmethode, mod. Ärztekammermethode oder durch einen Gutachter? Etc. pp.
    Bei verheirateten/verpartnerten zukünftigen Partnern ist auch zu fordern, dass der Anteil an der Praxis/ MVZ etc. klar aus den sonstigen Regelungen einer Zugewinngemeinschaft herauszunehmen sind- das heißt, es muss zwingend ein dementsprechender Ehevertrag vorhanden sein.

    Die Beteiligung eines neuen Partners muss ja auch nicht gleich auf "Augenhöhe" (also alle gleichmäßig beteiligt) sein, sondern kann in Stufen erfolgen- außerdem, der Teufel liegt im Detail, ist eine Veräußerung eurer Anteile an einen Neu- Partner immer voll als Einkommen zu versteuern. Man hat im Leben, jenseits der 55 LJ, jedoch das Privileg- einmalig seinen Exit zu einem erniedrigten Einkommenssteuersatz durchführen zu können. Deswegen ist es eigentlich nicht immer ratsam, peut a peut seine Anteile abzugeben und jedes Mal voll zu versteuern. Statt eure Anteile zu verkaufen, kann der Einstieg eines Neupartners z.B. durch die Einlage des Neupartners erfolgen (bringt z.B. Equipment und Goodwill eines eigenen KV Sitzes mit), so dass er über eine Kapitalerhöhung anstelle einer Veräußerung beteiligt wird. usw.pp. Es gibt sooo viele Varianten und Stellschrauben an denen man drehen kann.

    Übrigens werden Entscheidungsstrukturen ab 5 Personen wegen Abstimmungsverzögerungen etc. immer schwieriger, man sollte allein aus Gründen der Praktikabilität möglichst eine kleine Zahl an entscheidungsberechtigten Equity Partnern haben (z.B. drei "Große"), die die Stimmen Mehrheit in der Gesellschaft haben und die anderen sollten Minderheitsgesellschafter Status behalten (z.B. vier "Kleine"). Das wäre ein Kompromiss aus Erhalt der Entscheidungsfähigkeit/ kurzen Wege einerseits und der Beteiligung von motivierten Kollegen andererseits. Denn eines ist ganz klar: ein Angestellter, und wenn man ihn noch so gut bezahlt, wird niemals dasselbe Engagement und Mühe einbringen, wie ein Mitgesellschafter.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    15.03.2005
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    Vielen Dank für die beiden hilfreichen Antworten.

    Ich denke wir müssen es uns einfach sehr gut und grundsätzlich überlegen, ob wir noch jemanden mit rein nehmen da wir beide mittlerweile funktionieren wie ein altes Ehepaar.

    Ich glaube auch, dass es Probleme beim Kaufpreis der Geschäftsanteile geben könnte, da wir sehr gute Zahlen haben aber in unserem Fach in der Region freie KV Sitze verfügbar sind. Wie als Inhaber sind natürlich der Meinung dass unsere Geschäftsanteile sehr wertvoll sind dank dem hohen Gewinn. Ein potentieller Partner wird der Meinung sein dass der kv-sitz ja nichts wert ist, da frei verfügbar. Mal sehen...



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von DrSkywalker Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die beiden hilfreichen Antworten.

    Ich denke wir müssen es uns einfach sehr gut und grundsätzlich überlegen, ob wir noch jemanden mit rein nehmen da wir beide mittlerweile funktionieren wie ein altes Ehepaar.
    Wie gesagt, "es muss passen". Menschlich, fachlich- aber auch von der Vorstellung für die gemeinsame Zukunft des Unternehmens. Ihr hängt in einer Gesellschaft wie in einer Ehe...und wie eine Ehescheidung, kann es bei einer Scheidung einer GBR teilweise wirklich unschön abgehen.

    Zitat Zitat von DrSkywalker Beitrag anzeigen
    Ich glaube auch, dass es Probleme beim Kaufpreis der Geschäftsanteile geben könnte, da wir sehr gute Zahlen haben aber in unserem Fach in der Region freie KV Sitze verfügbar sind. Wie als Inhaber sind natürlich der Meinung dass unsere Geschäftsanteile sehr wertvoll sind dank dem hohen Gewinn. Ein potentieller Partner wird der Meinung sein dass der kv-sitz ja nichts wert ist, da frei verfügbar. Mal sehen...
    Das ist richtig- aber freie KV Sitze an sich, sind ja "nichts wert". Der Goodwill entsteht ja erst durch kontinuierliche Arbeit und zufriedene Patienten und Zuweiser, die wiederum neue Patienten anziehen usw. Das heißt, der reine Kassensitz an sich -ohne funktionierende Zuweiserstrukturen, etablierte Praxisabläufe, erfahrenes und eingearbeitetes Personal (!!!) etc. ist erstmal gar nichts wert. Man versenkt locker zwei bis drei Jahre, wenn man von Null aus anfangen möchte- bis der Laden soweit läuft, das muss deiner Kollegin klar sein.
    Anstatt eure Anteile zu verkaufen, denn ich verstehe deinen Punkt, dass ihr ungerne eure Anteile verkaufen würdet- könnte man es doch so machen: eure Kollegin "kauft" eine KV Zulassung und bringt diese + neues Equipment in die BAG ein. Den Wert der Einlage müsst ihr durch einen (auf Medizin spezialisierten) Gutachter schätzen lassen - und das wäre der prozentuale Anteil eurer Kollegin an der BAG. Ihr habt einen neuen KV Sitz plus mittelfristig mehr Umsatz, deine Kollegin kauft sich nicht "nicht zu teuer" eure Anteile ein usw. - Win win.

    LG



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