Das geht schon. Man muss halt regeln, dass die Patienten dann terminlich so zu geteilt werden, was mit "Notfällen" ist und was man macht, wenn der Zuständige für das Spezialgebiet im Urlaub oder krank ist.
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Hi, ich bin zwar noch ein paar Jahre davon entfernt, aber eine Frage ist mir neulich in den Kopf gekommen: ist es in unserem Gesundheitssystem grundsätzlich ok - ich meine auch gerade im Hinblick auf Budgetierung/Mengenbeschränkung/Regresse etc. - wenn man sich innerhalb einer Organisation (z.B. eine GP mit 2 Ärzt:innen und 2 Kassensitzen, oder einer davon als Inhaber und der andere als Angestellte) die Arbeit etwas nach den Vorlieben aufteilt? Also z.B. wenn ich in einer Hautarztpraxis einen operativen Schwerpunkt hätte, mit Exzisionen, Phlebologie usw. und meine Kollegin gleichzeitig nach ihren Interessen eher Allergologie, Berufsdermatologie etc. bedienen würde?
Und wie sind eure Erfahrungen (gern auch in anderen Fächern), wie gut das in der Praxis klappt? Könnte mir das in einigen Fächern gut vorstellen, hab aber bislang irgendwie versäumt das in Famulaturen/PJ anzusprechen...
Danke für eure Antworten und Anregungen!
Das geht schon. Man muss halt regeln, dass die Patienten dann terminlich so zu geteilt werden, was mit "Notfällen" ist und was man macht, wenn der Zuständige für das Spezialgebiet im Urlaub oder krank ist.
And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...
Wichtig ist, dass die grundlegenden Vorgaben der KV erfüllt werden: Sprechstundenzeiten, Terminservicestellen-Termine, offene Sprechstunde, Sonderbedingungen (je nach Fachbereich) etc. und vor allem die Behandlungsminuten nicht überschritten werden. Die Behandlungsminuten orientieren sich nach vollem oder halben Versorgungsauftrag (780/min bzw. 60h pro Woche bei vollem Versorgungsauftrag). Weiterbildungsassistenten werden anteilig per Quotient berechnet. Dementsprechend macht es natürlich einen deutlichen Unterschied, ob man mit zwei Ärzten auf zwei KV-Sitzen arbeitet oder zusammen im Jobsharing über nur einen Sitz.
Wichtig ist zudem vorher zu prüfen, ob diese Schwerpunkte, die man sich setzten will auch über den Sitz abrechenbar sind. Je nach Fachrichtung und KV-Sitz gibt es genehmigungspflichtige Leistungen, die man nur abrechnen kann, wenn man diese nach den geltenden Bestimmungen vorher von der KV bewilligt bekommt.
Wenn das alles passt, ist der Rest eine Frage der Organisation.
Vielen Dank nochmal für eure Antworten. Was mich noch brennend interessieren würde (hab leider noch keine Famulatur in der Praxis machen können und eben nicht so viele Ärzte im engeren Bekanntenkreis): welchen Anteil an der Arbeit macht denn das operative in der Praxis aus? Wie viele Exzisionen etc. macht ihr so pro Tag/Woche, und wie teilt ihr euch das ein? Gibt es OP-Tage oder macht ihr das dann einfach im Rahmen der Sprechstunde?
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