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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Bei uns werden momentan Briefe an ehemals stationäre Patienten rausgeschickt um die Zufriedenheit zu erfragen. Darunter Freundlichkeit der Pflege etc. Unter dem Punkt Ärzte wird aufgefordert den Arzt zu nennen, der einen auf Station betreut hat und beantworten wie zufrieden man z.B. mit der Beantwortung der eigenen Fragen war.

    Mal davon abgesehen, dass mir das eigentlich scheiß egal ist was ein Patient von mir denkt, halte ich so eine Fragestellung vom Arbeitsgeber als ziemlich schlechten Stil. Weiß jemand ob sowas legal ist?



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  2. #2
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    Dir ist generell scheisegal, was Deine Pat. von Dir denken? OMG
    Naja, es geht einfach mehr und mehr in Richtung Dienstleistung-Vergütung...



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  3. #3
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    Natürlich ist es mir scheiß egal. Mich interessiert am Ende ob ich den Patienten richtig behandelt habe und nicht ob ich ihm genug den Hintern gepudert habe.



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  4. #4
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    Die meisten Patienten wollen halt beides - und das ist ja auch völlig normal, völlig menschlich.

    Ist ja im Restaurant, beim Mechaniker, beim Anwalt, beim Architekten, beim Friseur nicht anders.

    Und für die Therapiecompliance ist es beispielsweise sogar essentiell, dass sich der Patient vom Arzt verstanden und gehört fühlt.



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  5. #5
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Die meisten Patienten wollen halt beides - und das ist ja auch völlig normal, völlig menschlich.

    Ist ja im Restaurant, beim Mechaniker, beim Anwalt, beim Architekten, beim Friseur nicht anders.

    Und für die Therapiecompliance ist es beispielsweise sogar essentiell, dass sich der Patient vom Arzt verstanden und gehört fühlt.
    Das driftet ab und war nicht die Ausgangsfrage. Ich bin immer nett zu den Patienten, mir ist es aber egal, ob das jemand nicht so empfindet. Das ist ein Unterschied.



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