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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich hatte das Problem letztes Semester mit dem LPA in Thüringen, die wollten mir das nicht so richtig anerkennen, haben auch nen netten "Drohbrief" verfasst, am Ende können sie einem aber auch nicht beweisen, dass man nicht krank war. Also lass dich nicht zu sehr ärgern, an Ende klappts sicherlich 😊



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  2. #7
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    Hallo GreenCello,
    danke für die ermutigenden Worte. Der Amtsarzt hat es bestätigt und jetzt warte ich auf das LPA ��
    Krass, dass sie einen "Drohbrief" verfasst haben tbh ich warte darauf dass auch für mich einer verfasst wird ��



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  3. #8
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    Hey, ich weiß nicht ob hier der richtige Thread dafür ist, aber ich hab eine ähnliche, wenn auch ganz andere Frage...
    Ich möchte nämlich mein Physikum erst mal komplett auf Eis legen, nachdem ich es jetzt "probiert" habe und durchgefallen bin. Nun bin ich offiziell angemeldet und finde überhaupt keinen Weg "heraus". Beim LPA heißt es, dass man trotz Exmatrikulation immer noch zum Physikum angemeldet ist. Was ist jetzt aber, wenn ich ein anderes Studium beginne oder eine Ausbildung oder sonst etwas anderes? Wie kann das dann "im Hintergrund" immer noch weiterlaufen? Irgendwie muss man das doch pausieren können ohne jedes Mal kurz vorher ein Attest vorlegen zu müssen? Und meine Versuche einfach so zu "verspielen" möchte ich auch nicht für den Fall dass ich doch noch weiterstudieren möchte...

    Weiß da jemand einen Ausweg oder hat Ideen dazu?



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  4. #9
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    Die Dame vom LPA (als Fachkraft die da auch eine Aussage zu treffen kann) hat doch deine Frage beantwortet.
    Du wirst nach Approbationsordnung "Paragraph 20:
    (2) Die zuständige Stelle hat den Prüfling zur Wiederholung eines Prüfungsabschnitts oder eines Prüfungsteils im nächsten Prüfungstermin von Amts wegen zu laden."
    geladen, du musst dich nicht anmelden, du kannst dich nicht für immer abmelden.
    Auch anderer Studiengang/Ausbildung wären egal, du erfüllst die Voraussetzungen zum Antritt der Prüfung.
    Ich denke mal du wirst ums Krankschreiben nicht drum rum kommen.

    Ausweg den ich vorschlage: Prüfung machen und dann Pause.



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  5. #10
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    Mh na gut! Finde es einfach nur etwas komisch… ziehe nämlich in Erwägung an eine Uni mit Modellstudiengang zu wechseln bzw da von vorne zu beginnen. Da ist das Physikum ja dann auch nicht gleichzusetzen (aufgeteilt in osce etc) . Dann können sie mir ja nicht weiterhin noch das Physikum vom Studium davor aufdrängen? Was wenn ich das nie antrete und dadurch der Prüfungsanspruch verloren geht und ich eigentlich Zwangs exmatrikuliert werde und gleichzeitig studiere ich aber ohne Probleme an ner Uni mit Modell Studiengang ? Kann ja irgendwie nicht funktionieren



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