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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Mei, im TVÄ VKA steht was von drei Tagen unter §6 (9), bei anderen Tarifverträgen gibt es sicher Ähnliches. Der AG kann aber sagen "dafür schick ich dich zum Strahlenschutzkurs". Da steht ja nix von Wahlfreiheit.

    Ich meine auch die 3 Tage. Soweit ich verstehe, habe ich ein Anrecht darauf.



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  2. #7
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    Klar. Aber die müssen natürlich trotzdem dienstplankompatibel sein.



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  3. #8
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    Also bei mir war es ein Leben lang so, zumindest im kommunalen Haus, aber auch an Universitäten oder privaten Häusern, dass Fortbildungen der Gruppe eins, wie Strahlenschutzkurs etc. unter die Kategorie Dienstreise fielen. Und damit nicht zu den genannten drei oder vier Fortbildungstagen im Jahr Zählten.

    Denn der Mitarbeiter bildet sich ja nicht fort, sondern der Arbeitgeber schickt den Mitarbeiter zwingend auf eine von ihm gewünschte Veranstaltung. Zumindest war das in den Häusern, in denen ich war, nie ein Problem. Man hat 100 % der Kosten für die Dienstreise bekommen.

    Zusätzlich konnte man dann die drei Tage für sich verplanen. Hat man das verpeilt oder nicht hingekriegt, sind die verfallen. Eine Pflicht gab es tatsächlich nie. Man muss das beantragen, und hat dann je nach Abteilung einen gewissen Anteil der Kosten zurück bekommen.

    Meistens war es bei mir so, dass ich zum Beispiel 50 % der Fortbildungskosten und der Reisekosten oder 100 % der Kursgebühr, aber dafür keine Reisekosten bekommen habe. Irgendwas habe ich immer bekommen.

    Übrigens: an Wochenenden zählt dieser Fortbildungstag natürlich nicht, man kann trotzdem einen Zuschuss beantragen.



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  4. #9
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    Also bei mir war es ein Leben lang so, zumindest im kommunalen Haus, aber auch an Universitäten oder privaten Häusern, dass Fortbildungen der Gruppe eins, wie Strahlenschutzkurs etc. unter die Kategorie Dienstreise fielen. Und damit nicht zu den genannten drei oder vier Fortbildungstagen im Jahr Zählten.

    Denn der Mitarbeiter bildet sich ja nicht fort, sondern der Arbeitgeber schickt den Mitarbeiter zwingend auf eine von ihm gewünschte Veranstaltung. Zumindest war das in den Häusern, in denen ich war, nie ein Problem. Man hat 100 % der Kosten für die Dienstreise bekommen.

    Zusätzlich konnte man dann die drei Tage für sich verplanen. Hat man das verpeilt oder nicht hingekriegt, sind die verfallen. Eine Pflicht gab es tatsächlich nie. Man muss das beantragen, und hat dann je nach Abteilung einen gewissen Anteil der Kosten zurück bekommen.

    Meistens war es bei mir so, dass ich zum Beispiel 50 % der Fortbildungskosten und der Reisekosten oder 100 % der Kursgebühr, aber dafür keine Reisekosten bekommen habe. Irgendwas habe ich immer bekommen.

    Übrigens: an Wochenenden zählt dieser Fortbildungstag natürlich nicht, man kann trotzdem einen Zuschuss beantragen.

    Danke sehr interessant!



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