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  1. #6
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    Naja, du müsstest in ein anderes Bundesland ziehen. Dann dieser ganze Aufwand abmelden, anmelden. Ggfs. muss das Facharztzeugnis an die neue ÄK addressiert werden, wenn sie pingelich sind. Dauert alles, aber sicherlich möglich.



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  2. #7
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Philip_MHH Beitrag anzeigen
    Das dürfte kein Problem geben, du hast deine Weiterbildung ja abgeschlossen und bist zur Prüfung zugelassen.
    Zumindest in BW würdest du Probleme bekommen, hier gibt es extra den Hinweis das man bis zum Zeitpunkt der Prüfung Mitglieder der Kammer sein muss und bei Wechsel Arbeitgeber und Kammerwechsel eine neue Zulassung zur Prüfung bei dieser Kammer zu stellen ist, da rechtlich keine Möglichkeit besteht Prüfungen für Mitglieder fremder Kammern durchzuführen.



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