Zitat Zitat von Endoplasmatisches Reticulum Beitrag anzeigen
Fristsetzungen sind im professionellen Schriftverkehr völlig normal. Die Frage ist eher, wie druckvoll man da vorgeht. Standardklausel bei jeder meiner Kündigungen war so etwas wie: "Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis innerhalb der üblichen Frist von 2 Wochen auszustellen." Fertig, ganz sachlich.
Finde ich auch, woher da manche das Sonderrecht sich rausnehmen keine Frist zu setzen, dann ist es wohl unwichtig. Kann man ganz freundlich machen.
Übrigens man hat kein Anrecht auf eine Bestätigung der Kündigung, selbst wenn die Kündigung formal rechtswirksam ist. In meinem verwaltungs- und bürokratiescheuen MVZ kriegt man zumindest keine. Mir wurde aber der Eingang zumindest bestätigt.
Angeblich dauert es mit dem Arbeitszeugnis bis zu 2 Jahre hier. Überlege den Schlüssel erst zurückzugeben, wenn das Zeugnis da ist, gebe auch gern einen Zeugnisentwurf. Memo: Das Zeugnis sollte theoretisch am letzten Arbeitstag da sein.

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Generell: Es gibt durchaus Gründe, ein Zeugnis nicht bei Bewerbungen beizufügen, auch ohne dass man darin inhaltlich verrissen wird.
Es gibt ja auch durchaus unterschiedliche Arbeitgeber, da sind die Arbeitgeber, die Auswahl haben an Bewerbern, die Stelle ggfs. nicht unbedingt sofort besetzen müssen, die sind eher kritische bei sowas und (was zunehmend häufiger ist) da sind die Arbeitgeber, die JETZT eine Arbeitskraft brauchen und nicht allzuviele Fragen stellen und nur bei offensichtlichen Problemen abwinken. Immerhin gibt's ja auch ne Probezeit.