Absolut!
Absolut!
Wissen macht nichts.
@Lava
Eine konvulsive Synkope ausgelöst durch das Sehen von Blut würde kein Fahrverbot nach sich ziehen, der Auslöser der Synkope sollte sich ja beim Fahren vermeiden lassen. Reflexvermittelte Synkope - nicht psychogen.
Ui, Danke für die vielen Antworten!
Ja dass es da sehr viele verschiedene Merkblätter und sowas gibt hab ich auch schon gemerkt aber jetzt ist es klar!
Jeder Fall ist anders, und auch der Ansatz zur Feststellung der Eignung/Ungeeignetheit ist für jede Person anders.
Es gibt professionelle medizinische Untersuchungen, bei denen die Ärzte alle Risiken für eine bestimmte Person durchsprechen. Es ist dann Sache des Einzelnen und des Arbeitgebers, zu entscheiden, ob der Beruf geeignet ist oder nicht.
Sorry, aber das stimmt so pauschal nicht. Es gibt durchaus Beurteilungsrichtlinien, z.B. zur Fahruntüchtigkeit.
Und selbstverständlich ist es dann eben keine Willkürentscheidung des Einzelnen oder des Arbeitgebers ob man geeignet ist oder nicht.
Der Arbeitgeber wird in der Regel (allein schon aus versicherungstechnischen Gründen) dem Votum des Arbeitsmediziners folgen ("Gegen die Eignung für den Beruf bestehen Bedenken/Keine Bedenken".)
Selbstverständlich sollte in einem Gespräch geschaut werden ob sich Arbeitsbedingungen dann anpassen lassen oder nicht, sodass eine Beschäftigung ohne Gefährdung möglich ist.
Aber so, wie Du es schreibst, ist es definitiv nicht richtig.
Ein gutes Beispiel wäre ein LKW-Fahrer, der eine Epilepsie entwickelt. Selbstverständlich kann dieser auf absehbarer Zeit nicht mehr als LKW-Fahrer arbeiten. Egal was sein Arbeitgeber dazu entscheidet.
Anderes Beispiel: Ein Berufssoldat, der mit scharfen Waffen hantiert.
Selbstverständlich liegt es in der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber, in diesem Fall eine andere Einsatzmöglichkeit zu zu diskutieren und ggf. zu ermöglichen, aber die ursprüngliche Funktion/der ursprüngliche Beruf kann eben nicht mehr ausgeübt werden.