Das BMG hat nun auch die schriftliche Stellungnahme veröffentlicht. https://www.bundesgesundheitsministe...Tab-anhang.pdf
Das BMG hat nun auch die schriftliche Stellungnahme veröffentlicht. https://www.bundesgesundheitsministe...Tab-anhang.pdf
Artikel im Ärzteblatt zu den Reformvorschlägen und zur aktuellen Diskussion:
https://www.aerzteblatt.de/nachricht...ungskommission
Die Reform scheint also nicht überall Beifall zu finden. Zwar wird der Umstand, dass die ärztlichen Personalkosten weiterhin in den rDRGs enthalten sind, nicht direkt erwähnt, aber ich denke, die Kritik geht in die richtige Richtung. Es wird ja die komplette Abschaffung der DRGs gefordert.Münster – Die Vorschläge der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingesetzten Regierungs*kommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung stoßen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) auf deutliche Kritik. Nach Ansicht des ÄKWL-Vorstandes sind die Pläne nicht dazu geeignet, zukünftig eine stabile finanzielle Sicherung der Krankenhäuser zu gewährleisten.
(...)
Die vorhandenen finanziellen Mittel im System müssten umverteilt werden, so Gehle. Durch den geplanten Einstieg in Vorhaltekosten werde das aber nicht erreicht, weil diese eben Fallzahlen-abhängig seien.
Der ÄKWL-Präsident erneuerte seine Forderung nach Abschaffung der DRGs, denn diese hätten zu einem ruinösen Wettbewerb zwischen den Kliniken und einem „Raubbau am System“ geführt, dem ärztliche sowie auch Pflegestellen zu Opfer gefallen seien. Der ökonomische Druck sei aber auch mit einer Umsetzung der Kommissionpläne nicht weg.
(...)
Die aktuellen Vorschläge der Regierungskommission bestätigen nach Ansicht des ÄKWL-Präsidenten auch eine frühere Kritik der Kammer, nach der bei der Zusammensetzung des Gremiums die Expertise der ärztlichen Selbstverwaltung (...) nicht berücksichtigt wurden.
Quelle: aerzteblatt.de
Die Kritik an der Zusammensetzung der Kommission ist ebenfalls nicht ganz unberechtigt. Es handelt sich eben naturgemäß um Fachleute, die eher an den großen Kliniken beschäftigt sind/waren.
Die Erwähnung der Kompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung bzgl. der Weiterbildung (siehe originalartikel) gefällt mir ganz gut. Eventuell wird ein System aus Pflichtrotationen doch verhindert.
Geändert von Nefazodon (17.12.2022 um 18:57 Uhr)
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"
Die Sache ist doch ganz einfach: Wenn man die Betriebskosten nicht über den Betrieb, sondern fallbezogen und nach in Stellvertretung des Schuldners für diesen diktierter Manier vergütet, dann muss das Personal auf Selbstkostenbasis getragen werden. Andernfalls zwingt man grenzwertig insolvente Arbeitgeber dazu, an dieser (einzigen verbleibenden) Stellschraube zu justieren, wenn man die Leistungsvergütungen kürzt oder jahrelang unterhalb der Betriebskostensteigung hält. In der stationären Pflege (aber auch nur da!) hat man das erkannt. Überall sonst ignoriert man das dort noch selbst getroffene Fazit - ist ja auch eine Nachricht an die Außenwelt.
Ich finde es interessant, dass das Ärzteblatt den Wettbewerb der Kliniken kritisiert, denn die Schaffung eines solchen war das erklärte politische Ziel der DRG-Einführung. Das heißt aber auch, dass die Kritik im Nichts verpuffen wird.
Gerade gelesen: Bundesländer setzen Ausnahmeregelungen bei Krankenhausreform durch. Bundeseinheitliche Festlegungen der Level und/oder Leistungsgruppen wird es wahrscheinlich nicht geben. Als angepeilter Zeitpunkt für den Beginn der Umsetzung wird 2024 genannt.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141220/Bundeslaender-setzen-Ausnahmeregelungen-bei-Krankenhausreform-durch?fbclid=PAAaY4n-sEl3POUPE0cD7ZifLRoam1k92Bfyb2nUh8jclcOP6qGmV59QT1 D-Y