Du arbeitest länger, weil du pro Tag/Woche/Monat weniger arbeitest. Aber ist doch schön, dass du die dreifache Menge an Fehltagen hast. Ich hoffe, du hast das schriftlich?
Du arbeitest länger, weil du pro Tag/Woche/Monat weniger arbeitest. Aber ist doch schön, dass du die dreifache Menge an Fehltagen hast. Ich hoffe, du hast das schriftlich?
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
@Feuerblick: ich finde, du klingst ziemlich unfreundlich
Ich denke, die Fehlzeit erhöht sich nicht pro Jahr, sondern für den gesamten Zeitraum (also knapp 2 Jahre). Und das ist auch fair so. Denn wie sollten 10 Fehltage pro Jahr inkl Krankheiten und Ferien bei 2 Kindern machbar sein? Da sind selbst 20 Fehltage sportlich.
Naja, PJ in Teilzeit bedeutet ja nicht zwingend, dass man Kinder hat. Mag ja auch andere Gründe geben.
Nach wie vor ist mir aber unklar, warum man bei doppelter PJ-Zeit das dreifache an Fehltagen bekommt. Hat das LPA das begründet? Daher auch die Frage nach dem Schriftlichen.
Geändert von Feuerblick (09.11.2022 um 15:48 Uhr)
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Das LPA ist an die Vorgaben der Approbationsordnung gebunden: Dreißig Fehltage für jeden, Ausnahmen nur nach Amtsermessen im individuellen Härtefall, wenn andernfalls der Abschluss gefährdet ist.
Du hast das falsch verstanden, oder du bzw. das LPA haben sich ungünstig artikuliert. Wenn du das PJ in 50 % Teilzeit absolvierst und lt. Bescheinigung einen Zeitraum von 2 Wochen gefehlt hast, dann zählt davon nur die Hälfte als Fehlzeit, weil du auf Grund der Teilzeit in diesen zwei Wochen eben auch nur die Hälfte gearbeit hättest. Aber du bekommst garantiert nicht 60 Fehltage, um die dann auf deine 2.5-Tage-Woche zu verteilen und rechnerisch 24 Wochen fehlen zu dürfen.
Dass du Kinder hast ist irrelevant. Es geht beim PJ um die Vermittlung ärztlicher Fähigkeiten. Wenn du dafür länger brauchst, ist das so. Dafür existiert die Teilzeitregel. Inhalte erlassen bekommst du nicht.
So kenne ich das auch.
Daher nochmal die Frage an die TE: Hat dir das LPA diese Auskunft mit den 60 Tagen schriftlich gegeben? Wenn nein, dann würde ich nachhaken. Sonst könntest du am Ende ein Problem haben.
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