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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    Die Situation sieht bei mir aus wie im Titel angerissen. Mein Vertrag endet in 2 Monaten in Hessen, ich wohne in Bayern. Nach ein paar Monaten Pause arbeite ich dann auch in Bayern. Ich bezweifele, dass ich vor Vertragsende nen Prüfungstermin kriege. Die zuständige Dame bei der LÄK ist quasi nicht zu erreichen…
    Das heißt ich habe dann weder einen Arbeitgeber noch einen Wohnsitz in dem Bundesland in dem ich zur Prüfung angemeldet bin. Kann ich da trotzdem die Prüfung machen? Würde ein Zweitwohnsitz im Bundesland reichen? Ich hoffe jemand hat da Erfahrung.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Praktische Erfahrung diesbezüglich hab ich leider keine.

    Aber ich hab verschiedentlich gehört, dass man eine der beiden Bedingungen a) Arbeitsstelle oder b) Wohnsitz im Kammergebiet zwingend erfüllen muss. Sonst ist eine andere Ärztekammer zuständig und der Antrag muss neu gestellt werden.
    Ob ein Zweitwohnsitz ausreicht um b) zu erfüllen weiß ich leider nicht

    Ich denke, am besten stellst Du diesbezüglich eine schriftliche Anfrage an die ÄK, wenn die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen ist.

    Ich weiß, das war jetzt wahrscheinlich nichts Neues für dich
    Aber vielleicht hilft ja der *push* dem Thread!

    Ich wünsch dir auf jedenfall viel Erfolg!

    Edit: Nach kurzer Recherche steht auf den Homepages zweier Ärztekammern, dass sie für die Frage der Zuständigkeit, wenn es keine Arbeitsstelle gibt, auf den Hauptwohnsitz abstellen
    Sieht erstmal so aus, als würde das mit der Zweitwohnung nicht funktionieren. Wissen tu ich das aber nicht, und ich hab keinen Abschnitt gefunden, der die Frage der Facharztprüfung explizit behandelt (auf die Schnelle).
    Also Anrufen und nachfragen würd ich sagen.
    Geändert von Nefazodon (06.12.2022 um 19:07 Uhr)
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Bei mir (in Bayern) wurde zu Beginn der Facharztprüfung explizit nachgefragt wo ich wohne und arbeite um zunächst die Zuständigkeit zu überprüfen und erst dann wurde die Prüfung begonnen...
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Ich wurde (in einem anderen Bundesland) zwangsweise von der bereits angesetzten Prüfung wieder abgemeldet, weil ich vorher umgezogen bin (ohne Arbeit zu haben). War mir in dem Fall egal.

    Wenn man bei einer Landesärztekammer für die Prüfung zugelassen ist, kann man diese Tatsache irgendwie bescheinigen lassen oder so und bekommt mit Glück vielleicht ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für die Prüfung bei der nachfolgend zuständigen Kammer. So wurde es mir von meiner Ärztekammer gesagt, habe ich aber nicht in Anspruch genommen.

    Ansonsten würde ich versuchen, ob du nicht in irgendeiner Form noch in Hessen angestellt bleiben kannst bis zur Prüfung. Manche Arbeitgeber lassen sich ja darauf ein, dass man nach dem Ausscheiden noch zweimal im Monat Dienste macht oder so. Oder KV-Dienste oder was anderes in Hessen übernehmen.

    Zweitwohnsitz reicht nicht.



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  5. #5
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Ich wurde (in einem anderen Bundesland) zwangsweise von der bereits angesetzten Prüfung wieder abgemeldet, weil ich vorher umgezogen bin (ohne Arbeit zu haben).
    ...
    Das kann ich bestätigen, es ging einer Kollegin von mir ebenso, sie hatte bereits einen Prüfungstermin (LÄK Sachsen), trat vor Ablegen der Prüfung aber die neue Stelle an und musste sich bei der neu zuständigen ÄK (Berlin) dann erneut für die FA-Prüfung anmelden. Sie erhielt dort nach 4 Monaten einen Prüfungstermin, was mit entsprechendem Gehaltseinbußen für den Zeitraum verbunden war.



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