Praktische Erfahrung diesbezüglich hab ich leider keine.
Aber ich hab verschiedentlich gehört, dass man eine der beiden Bedingungen a) Arbeitsstelle oder b) Wohnsitz im Kammergebiet zwingend erfüllen muss. Sonst ist eine andere Ärztekammer zuständig und der Antrag muss neu gestellt werden.
Ob ein Zweitwohnsitz ausreicht um b) zu erfüllen weiß ich leider nicht
Ich denke, am besten stellst Du diesbezüglich eine schriftliche Anfrage an die ÄK, wenn die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen ist.
Ich weiß, das war jetzt wahrscheinlich nichts Neues für dich
Aber vielleicht hilft ja der *push* dem Thread!
Ich wünsch dir auf jedenfall viel Erfolg!
Edit: Nach kurzer Recherche steht auf den Homepages zweier Ärztekammern, dass sie für die Frage der Zuständigkeit, wenn es keine Arbeitsstelle gibt, auf den Hauptwohnsitz abstellen
Sieht erstmal so aus, als würde das mit der Zweitwohnung nicht funktionieren. Wissen tu ich das aber nicht, und ich hab keinen Abschnitt gefunden, der die Frage der Facharztprüfung explizit behandelt (auf die Schnelle).
Also Anrufen und nachfragen würd ich sagen.