Hallo Kollegen!

Vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:

Wenn man für den Arbeitgeber (angestellter Arzt an einer Uniklinik) Notarzt fährt, müssten dann die ausgezahlten Einsatzzuschläge nicht für die Ermittlung des Urlaubsaufschlags berücksichtigt werden?

In §21 des Tarifvertrags heißt es: "Ausgenommen hiervon sind das zusätzliche Entgelt für Überstunden und Mehrarbeit [...], Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach §23." Meines Erachtens fallen die Einsatzzuschläge nicht unter diese Ausnahmen.

Besten Dank!