Ja so ist es
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Hallo,
ist eine montasgenaue Einordnung bei Stellenwechsel bzgl. des Tarifvertrages üblich?
Zum Beispiel habe ich im April angefangen an einem neuen Haus zu arbeiten mit 13 Monaten vorheriger Tätigkeit. Insofern sollte das Wechsel in eine neue Tarifstufe ab März 23 also 11 Monate später und nicht ab April 23 erfolgen oder?
Danke und viele Grüße
Ja so ist es
Eigentlich wäre das schon dieses Jahr so gewesen. So werde ich es wenigstens für kommendes Jahr regeln. Viel mehr rückwirkend kann man wohl nicht machen nehme ich an. Vielen Dank !
Die Eingruppierung ist im Tarifvertrag festgeschrieben. Wenn die nicht korrekt erfolgt ist, kann man natürlich rückwirkend eine Anpassung fordern. Man musst bloß die Ausschlussfristen für gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beachten.
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Vielen Dank!