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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    Hallo zusammen,

    ich bin noch recht frisch Notarzt. Das Thema Feststellung der Todesursache im Rettungsdienst beschäftigt mich aber schon jetzt ganz ordentlich Trotz Diskussion mit Kollegierenden und letztens einer FoBi bei einem Rechtsmediziner bin ich mir da noch sehr unsicher. Deswegen mal hier die Frage / Anregung zur Diskussion mit der Schwarmintelligenz.

    Aufhänger: Freitag, 19:38, Meldung "leblos aufgefunden". Vor Ort Patient, 78, von der RTW-Besatzung vom Sofa auf den Boden befördert, im angehängten EKG Asystolie, schon leicht kühl, Leichenflecken an den Füßen. Anamnestisch: wohnt mit dem Sohn in einem Haus, bis 18 Uhr beide gemeinsam vor dem Fernseher auf dem Sofa gesessen. Sohn ging dann weg und als er gegen 19:30 zurück kommt sitzt der Vater leblos auf dem Sofa. Nach Notruf Laienrea durch den Sohn bis zum Eintreffen RTW. Bis 18 Uhr keine gesundheitlichen Auffälligkeiten, auch nicht an den Vortagen. Bis auf einen zwei Jahre alten Medi-Plan (aHT, NIDDM) keine Unterlagen zur Vorgeschichte, auch durch den Sohn nicht eruierbar. Habe dann eine ungeklärte Todesursache (Sachsen) bescheinigt und an die Polizei übergeben.
    Zwei Tage später ruft die Kripo an, der Hausarzt sei außer sich, wieso ich denn eine ungeklärte Todesursache bescheinigt hätte, ob ich dabei bleibe. Bin ich.

    Ich habe das dann im Kollegenkreis diskutiert, drei von vier hätten wie ich gehandelt, einer hätte "natürlich bei Herzstillstand" bescheinigt. Unabhängig von dem Fall waren die Aussagen zur Bescheinigung einer natürlichen Todesursache dann aber wieder sehr unterschiedlich. Einigen reicht es, wenn irgendwas mit Herzinsuffizienz bekannt ist, einige wollen wenigstens sowas wie "war in den letzten drei Monaten fünf mal stationär bei arrhythmogener Synkope, hat HSM/Defi abgelehnt und liegt nun tot im Bett".

    Wie handhabt Ihr das? Was muss für natürlich gegeben sein?

    Falls jemand dazu gute Literatur hat wäre ich sehr dankbar.



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Philip_MHH
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    Ich bescheinige in so einer Situation immer einen ungeklärten Tod, außer es ist wirklich klar und plausibel zu eruieren, was jetzt ursächlich war. Z. B. Typische Symptome. Selbst noch ein EKG mit hebungen gesehen. Wenn es nicht abends oder Wochenende ist versuche ich immer den Hausarzt anzurufen, falls leider aber auch nur selten erfolgreich ist. Warum der sich in deinem Fall aber so aufregt versteh ich nicht wirklich, wenn man den Patienten nicht kennt und nicht dabei war als er verstarb…
    Im übrigen zu deinen Kollegen…. Herzstillstand ist keine Todesursache. Zumindest in Niedersachsen bekommst du den Schein zurück. Du musst eine kausalkette, ausgelöst durch eine Erkrankung herleiten. Den herzstillstand erleidet jeder Tote… egal ob durch Infarkt oder Messerstich



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  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    Zitat Zitat von Philip_MHH Beitrag anzeigen
    Im übrigen zu deinen Kollegen…. Herzstillstand ist keine Todesursache. Zumindest in Niedersachsen bekommst du den Schein zurück. Du musst eine kausalkette, ausgelöst durch eine Erkrankung herleiten. Den herzstillstand erleidet jeder Tote… egal ob durch Infarkt oder Messerstich
    Ja, ich weiß, wollte eigentlich auch noch dazu schreiben, dass genau das ja nun völliger Unsinn ist. Der besagte Kollege hat aber mein Problem auch überhaupt nicht verstanden.

    Zum Thema: ich habe gerade noch die AWMF-Leitlinie Leichenschau ausgegraben:

    https://register.awmf.org/assets/gui...abgelaufen.pdf

    daraus zitiert:

    "Natürlicher Tod: "Natürlicher Tod ist ein Tod aus krankhafter Ursache, der völlig unabhängig
    von rechtlich bedeutsamen Faktoren eingetreten ist". Der Arzt ist zu dieser Qualifikation nur
    berechtigt, wenn er konkrete und dokumentierte Kenntnis hat von einer gravierenden,
    lebensbedrohenden Erkrankung und deren Verlauf in großer Zeitnähe zum eingetretenen
    Tod. Der Tod zu diesem Zeitpunkt muss aus dem Krankheitsverlauf zu erwarten gewesen
    sein. Hinweise für ein nichtnatürliches Ereignis, welches die natürliche medizinische
    Kausalkette beeinflussen könnte, dürfen nicht vorhanden sein. - Verdachtsdiagnosen
    berechtigen nicht zu dieser Klassifikation. - Auch bei bekannter Herzanamnese mit KHK
    muss die Möglichkeit des nichtnatürlichen Tods verantwortungsvoll geprüft werden. Gleiches
    gilt für das Auffinden alter Menschen durch den Notarzt. Auch das Fehlen äußerer
    Verletzungen berechtigt nicht zu dem Umkehrschluss "natürlicher Tod". Gleiches gilt
    insbesondere bei der Kombination: Fehlen äußerer Verletzungen und alte bzw. sehr junge
    Menschen (Säuglinge). - Cave: Die bloße Möglichkeit eines Todeseintritts zu diesem
    Zeitpunkt berechtigt keinesfalls zu entsprechender Klassifikation. Es bedarf einer hohen
    Plausibilität!

    ...

    Unklare Todesart: Unklar ist die Todesart immer, wenn eine eindeutige Todesursache fehlt.
    Also insbesondere bei: plötzlichen Todesfällen im Erwachsenenalter und im Kindesalter,
    Fäulnisveränderungen (wegen Kaschierung von Verletzungen). - Gleiches gilt für Todesfälle
    im Krankenhaus mit unklarer Wechselwirkung zwischen einem Eingriff (ohne
    Fehlerzuweisung!) und einem Grundleiden. Auch der Mors in tabula muss mindestens als
    "unklar" klassifiziert werden, auch wenn das Grundleiden gravierend war. Todesfälle unter
    Injektionen, Infusionen und Transfusionen sollten unbedingt als "unklar" klassifiziert werden.
    Die Bescheinigung einer unklaren Todesart setzt voraus, dass keine Anhaltspunkte für
    einen nichtnatürlichen Tod vorliegen."



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Vor-Hölle
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    Super! Danke für die schöne Ausarbeitung.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    05.09.2008
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    Zum TE: Du hast absolut richtig gehandelt. Formell musst du sogar den Kriminaldauerdienst informieren, dass du eine unnatürliche Todesursache feststellen wirst. Das ist nicht bei allen Kollegen gerne gesehen, weil das für die dann mit Arbeit verbunden ist. Je nachdem wie der Staatsanwalt entscheidet, holt die KriPo Dokumente vom Hausarzt, Krankenhaus usw.

    Ich finde es immer wieder erschreckend, wie wenig ärztliche Kollegen über die Maßnahme Leichenschau wissen.



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