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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich habe wie von euch vorgeschlagen noch mal an das Institut geschrieben und vier "Zeugen" benannt, die alle mit mir die schriftliche Klausur geschrieben haben und den Schein definitiv ohne mündliche Prüfung erhielten.
    Die Antwort: Es kann sein, dass es Corona-Sonderregeln gab, diese gelten jedoch seit inzwischen drei Semestern nicht mehr. Ich hatte mehrere Gelegenheiten, die mündliche Prüfung abzulegen.
    Besonders schön auch der Satz "Ich werde ab sofort keine Anfragen mehr von ihnen in dieser Sache beantworten"

    Jetzt mal ganz deutlich: Ich habe SoSe2020 alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Kriterien zum Scheinerhalt (Teilnahme an eSeminaren, Online-Quiz, Klausur in Präsenz) erfüllt. Wenn die Uni vergisst, mir den Schein zu diesem Zeitpunkt auszustellen können sie doch nicht zwei Jahre später sagen "Jetzt gelten aber andere Regeln, Pech gehabt" oder verstehe ich da was falsch?
    Klar hätte ich ich schon 2020 schauen können, ob der Schein eingetragen ist aber wer macht das schon und wenn's 25x geklappt hat geht man doch davon aus, dass es beim 26x auch klappt bzw. wenn ein Fehler passiert man den unbürokratisch regeln kann.

    Fachschaft habe ich angeschrieben, da erwarte ich mir aber ganz ehrlich nicht viel davon, die sind nicht sonderlich aktiv und da sind auch keine aus höheren Semestern mehr dabei...

    LG, Lisa



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  2. #7
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    Meistens sind Fachschaften besser, als man glauben mag.
    Alternativen sind dann wohl nur noch Anwalt (vermutlich für Verwaltungsrecht) oder mündliche Prüfung ablegen.
    Alternativ persönlich vorsprechen gehen. Und ggf beim StuRa oder dem asta noch melden.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  3. #8
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    Das mit dem Anwalt würde ich unterlassen. Die Uni hat verschiedene Anwälte (Studienplatzklage ect.) und weiß genau wie sie ein Verfahren in die Länge ziehen kann. Außerdem wäre in diesem Fall eine Lösung per Anwalt nicht von einem/2 Monate (Deadline Einreichung LPA vollständige Anmeldung) zu schaffen. Mit so einem Verfahren wirst du (bzw. der Anwalt) vermutlich. 6-12 Monate beschäftigt sein. Darüber hinaus, hast du eine Rechtsschutz? Ansonsten kann das teuer werden (Vorkasse bzw. solltest du verlieren) Darüber hinaus schaffst du dir Gesamtgesehen eine voll ungünstige Situation (mgl. weitere Prüfungen im nächsten Semester). Wende dich vllt. noch mal an dein Dekanat (hast du zwar schon) und versuche in Ruhe noch mal die Gesamtsituation zu schildern. Ansonsten vllt findest du noch eine andere Leute, bei denen es ebenfalls Probleme gab über WhatsApp Gruppen?
    Ich drück dir die Daumen.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Ich würde das Gespräch mit Dekan, verantwortlichen für den klinischen Abschnitt suchen und Studiendekan suchen und dabei die Kommunikation/Zeugen mit vorlegen.
    Am besten mit Hinweis darauf das deine Kohorte aufgrund von Corona andere Prüfungsregeln hatte und du nach diesen die Voraussetzungen für den Schein erfüllt hast.
    Ob du einen Rechtsanwalt einschaltest kannst du dir überlegen, vor allem wenn du durch die Schuld des Instituts erst 6 Monate später als Ärztin arbeiten könntest. Ich würde schon Mal den Kontakt zu einem suchen und abklopfen wie die Chancen stehen. Falls du eine juristische Fakultät an der Uni hast kannst du Mal nachschauen ob es eine Sprechstunde gibt. Kann auch sein daß der AStA einen Rechtsanwalt hat der die weiterhelfen kann.

    Nebenbei scheint die Stimmung schon schlecht zu sein und durch das Einschalten des Dekanats wird sie nicht besser.
    Ich würde dir raten für das M3 nicht die Uniklinik auszusuchen.

    Edit: hier noch der Punkt: gibt es ein Angebot das du die Prüfung vor der Deadline machen könntest?
    Geändert von Matzexc1 (25.01.2023 um 12:02 Uhr)



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von LisaM1996
    Jetzt mal ganz deutlich: Ich habe SoSe2020 alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Kriterien zum Scheinerhalt (Teilnahme an eSeminaren, Online-Quiz, Klausur in Präsenz) erfüllt. Wenn die Uni vergisst, mir den Schein zu diesem Zeitpunkt auszustellen können sie doch nicht zwei Jahre später sagen "Jetzt gelten aber andere Regeln, Pech gehabt" oder verstehe ich da was falsch?
    Wenn alles so ist, wie Du schreibst hast Du auch aus meiner Sicht Recht.

    Das Problem ist, dass Recht haben nicht automatisch bedeutet dass man Recht bekommt.
    Wenn die Uni sich auf stur stellt, ist das ein Problem.

    Daher würde ich dir empfehlen, zu versuchen, das ganze über die Fachschaft vermitteln zu lassen. Normalerweise sollten die in der Lage sein, nochmal mit dem Institut oder dem Studiendekan zu reden und zu vermitteln.

    Nur wenn die Fachschaft nicht vermitteln will oder kann, würde ich selbst nochmal Kontakt zum Studiendekanat aufnehmen und denen den Fall neutral schildern.

    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, kannst Du mit einem Anwalt darüber sprechen, und Möglichkeiten ausloten. Das würde ich schon sehr zeitnah in Erwägung ziehen, um keine Fristen zu verpassen.
    Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, muss dir klar sein, dass auch schon die Erstberatung ca. 200 Euro kostet.
    Eine Klage würde ich allerdings definitiv erst als letzte Option in Betracht ziehen, da die Verfahren, wie oben beschrieben, sehr lange dauern können und Du davon akut nichts hättest.
    Nur die Beratung würde ich bei bestehender Rechtsschutzversicherung jetzt schon suchen, um nichts zu verpassen.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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