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Zitat von
LisaM1996
Jetzt mal ganz deutlich: Ich habe SoSe2020 alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Kriterien zum Scheinerhalt (Teilnahme an eSeminaren, Online-Quiz, Klausur in Präsenz) erfüllt. Wenn die Uni vergisst, mir den Schein zu diesem Zeitpunkt auszustellen können sie doch nicht zwei Jahre später sagen "Jetzt gelten aber andere Regeln, Pech gehabt" oder verstehe ich da was falsch?
Wenn alles so ist, wie Du schreibst hast Du auch aus meiner Sicht Recht.
Das Problem ist, dass Recht haben nicht automatisch bedeutet dass man Recht bekommt.
Wenn die Uni sich auf stur stellt, ist das ein Problem.
Daher würde ich dir empfehlen, zu versuchen, das ganze über die Fachschaft vermitteln zu lassen. Normalerweise sollten die in der Lage sein, nochmal mit dem Institut oder dem Studiendekan zu reden und zu vermitteln.
Nur wenn die Fachschaft nicht vermitteln will oder kann, würde ich selbst nochmal Kontakt zum Studiendekanat aufnehmen und denen den Fall neutral schildern.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, kannst Du mit einem Anwalt darüber sprechen, und Möglichkeiten ausloten. Das würde ich schon sehr zeitnah in Erwägung ziehen, um keine Fristen zu verpassen.
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, muss dir klar sein, dass auch schon die Erstberatung ca. 200 Euro kostet.
Eine Klage würde ich allerdings definitiv erst als letzte Option in Betracht ziehen, da die Verfahren, wie oben beschrieben, sehr lange dauern können und Du davon akut nichts hättest.
Nur die Beratung würde ich bei bestehender Rechtsschutzversicherung jetzt schon suchen, um nichts zu verpassen.
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"