Okay....das sieht leider schlecht aus.
Gibt es irgendwo einen schriftlichen Nachweis über die Ausnahmeregelungen, die getroffen wurden?
Aber selbst wenn, denke ich, die Uni wird auf stur schalten.
Ich fürchte, Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Du akzeptierst es, oder Du wendest dich an einen Anwalt und klagst.
Das dauert zwar, sodass Du das nächste M2 sicher nicht mitschreiben kannst, kann unter Umständen aber trotzdem später einen Gewinn bringen, wenn Du geltend machen kannst, dass Du ein halbes jahr später in den Beruf startest und deshalb Verdienstausfall hast.
Du musst überlegen, ob sich das lohnt.
An deiner Stelle würde ich trotzdem nochmal zur Fachschaft gehen, und die bitten, dass sie Beschwerde einlegen.