...gelöscht
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Die Weiterbildung muss angemessen vergütet werden, sonst zählt sie nicht. Das wurde extra von der Kammer beim Willkommensabend erklärt, und dass sie das strikter sehen als Gerichte, die bei 20 oder 30% (eines von beiden war es) erst von Sittendwirdrigkeit sprechen. Unbezahlte Weiterbildung über 1 Jahr ist also nicht erlaubt.
"Dum spiro, spero"
Cicero
...gelöscht
Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ich würde bei der zuständigen Landesärztekammer anrufen. Unsere (Bayern) zickt gerne mal rum, wenn was nicht passt, geben aber gerne im Vorfeld Tipps und Hinweise, wie man den Ärger vermeidet.