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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    20.08.2015
    Semester:
    Post-M3
    Beiträge
    2.205

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    Die Weiterbildung muss angemessen vergütet werden, sonst zählt sie nicht. Das wurde extra von der Kammer beim Willkommensabend erklärt, und dass sie das strikter sehen als Gerichte, die bei 20 oder 30% (eines von beiden war es) erst von Sittendwirdrigkeit sprechen. Unbezahlte Weiterbildung über 1 Jahr ist also nicht erlaubt.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  2. #17
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    ...gelöscht
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.03.2023
    Beiträge
    135

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    Ich würde bei der zuständigen Landesärztekammer anrufen. Unsere (Bayern) zickt gerne mal rum, wenn was nicht passt, geben aber gerne im Vorfeld Tipps und Hinweise, wie man den Ärger vermeidet.



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