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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
    Schwarzwald
    Beiträge
    1.801
    Die BG kann auch nachträglich ein D-Arzt-Formular anfordern. Hatte neulich so ein Anschreiben auf dem Tisch, die Anghörigen hatten nach Arbeitsunfall bei der BG gefragt.



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  2. #22
    Ldr DptoObviousResearch
    Mitglied seit
    26.07.2006
    Ort
    mit drei Buchstaben
    Semester:
    ca. 25.000
    Beiträge
    2.482
    Zitat Zitat von cls Beitrag anzeigen
    Interessantes Thema. Wer haftet eigentlich, wenn ein BG-Fall nicht über die BG läuft, ein D-Arzt also nicht drübergeschaut hat?

    Wenn der Koch also ne Woche krankgeschrieben ist, oder Folgebehandlungen entstehen mit ggf. längerer Auszeit und hohen Kosten? Wenn das zunächst über die Krankenkasse läuft und es sich im Nachhinein rausstellt, dass es doch ein BG-Fall war? Wendet sich die Krankenkasse an den Behandler? An die zuständige BG? Was wenn diese sich querstellt? Wer "badet" den Mist dann aus? Muss der Patient, der wahrheitsgemäß alles angibt, da irgendwas befürchten? Schließlich kann man vom durchschnittlichen Bürger kaum erwarten, zu wissen, was ein BG-Fall ist, welche Konsequenzen sich daraus ergeben etc. Wenn der Arzt sagt, es sei kein Arbeitsunfall, dann muss man dem ja als (ahnungsloser) Patient normalerweise vertrauen.

    Interessant wäre halt, ob der Arzt, der das initial entscheidet, dafür haftet, falls eine Fehlentscheidung vorliegt. Falls ja, kann ich mir kaum vorstellen, wie unachtsam hier gehandelt wurde. Getreu dem Motto "ist mir eh egal, mir kann nichts passieren, muss halt der Patient ausbaden".
    Dafür gibt es ein Ausgleichsverfahren der Kostenträger. Die Krankenkasse regressiert ihre Kosten bei der BG und umgekehrt (§ 103 SGB X).
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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