Weiterbildungszeugnis und Arbeitszeugnis sind ja zwei verschiedene Dinge. Ich würde ehrlich gesagt beides beantragen, aber auf jeden Fall ein Weiterbildungszeugnis. Und ich würde das rechtzeitig (einige! Wochen vorher) schriftlich beantragen und mit dem Chef drüber reden, so viel Verständnis das das wichtig ist sollte da sein.
Das mit der Weiterbildungsermächtigung ist meines Wissens soweit korrekt, diese ist an die Person gebunden. Und ja, eigentlich erlischt sie. Aber wenn es jemanden gibt der das Fach, wenn auch nur kommissarisch, weiterführt, dann kann derjenige (zumindest ist das die Regel in Bayern) eine Art vorläufige Weiterbildungsbefugnis beantragen und bekommt ein Jahr mal als Starteffekt. Wenn also noch zumindest ein OA da bleibt könnte der sowas zumindest versuchen.