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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebes Forum,

    es sieht so aus, dass unser Chef im September das Klinikum verlässt um den Ruf an einer anderen Uni anzunehmen. Wahrscheinlich wird auch die Oberärztin mitgehen, sodass wir Assistenten quasi alleine "übrig" bleiben (ich arbeite in einem Nischenfach). Der Lehrstuhl wird wahrscheinlich nicht nachbesetzt und der Chef meinte, dass wir ja einen Vertrag mit der Uni haben und diese sich dann um unsere Weiterbildung kümmern muss. Ich würde bis Ende des Jahres noch bleiben, auch wenn die Weiterbildungsermächtigung dann erloschen ist (Rücksprache mit der ÄK hat ergeben, dass diese sofort erlischt, wenn der Weiterbilder geht). Wenn ich Ende des Jahres gehe, habe ich allerdings noch nicht meine gesamte Weiterbildungszeit voll.

    1) Wie mache ich das am besten mit dem Zeugnis?
    2) Lasse ich mir dann ein Zwischenzeugnis ausstellen?
    3) Hat jemand Erfahrungen?

    Ich danke euch herzlich für eure Tipps!
    Viele Grüße, nickl
    Geändert von nickl (26.05.2023 um 04:41 Uhr)



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  2. #2
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    Weiterbildungszeugnis und Arbeitszeugnis sind ja zwei verschiedene Dinge. Ich würde ehrlich gesagt beides beantragen, aber auf jeden Fall ein Weiterbildungszeugnis. Und ich würde das rechtzeitig (einige! Wochen vorher) schriftlich beantragen und mit dem Chef drüber reden, so viel Verständnis das das wichtig ist sollte da sein.

    Das mit der Weiterbildungsermächtigung ist meines Wissens soweit korrekt, diese ist an die Person gebunden. Und ja, eigentlich erlischt sie. Aber wenn es jemanden gibt der das Fach, wenn auch nur kommissarisch, weiterführt, dann kann derjenige (zumindest ist das die Regel in Bayern) eine Art vorläufige Weiterbildungsbefugnis beantragen und bekommt ein Jahr mal als Starteffekt. Wenn also noch zumindest ein OA da bleibt könnte der sowas zumindest versuchen.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  3. #3
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Weiterbildungszeugnis und Arbeitszeugnis sind ja zwei verschiedene Dinge. Ich würde ehrlich gesagt beides beantragen, aber auf jeden Fall ein Weiterbildungszeugnis. Und ich würde das rechtzeitig (einige! Wochen vorher) schriftlich beantragen und mit dem Chef drüber reden, so viel Verständnis das das wichtig ist sollte da sein.

    Das mit der Weiterbildungsermächtigung ist meines Wissens soweit korrekt, diese ist an die Person gebunden. Und ja, eigentlich erlischt sie. Aber wenn es jemanden gibt der das Fach, wenn auch nur kommissarisch, weiterführt, dann kann derjenige (zumindest ist das die Regel in Bayern) eine Art vorläufige Weiterbildungsbefugnis beantragen und bekommt ein Jahr mal als Starteffekt. Wenn also noch zumindest ein OA da bleibt könnte der sowas zumindest versuchen.

    Vielen Dank für deine Antwort! Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich zum Zeitpunkt, wenn der Chef geht noch nicht meine volle Weiterbildungszeit fertig habe (werde ich gleich oben korrigieren). Gilt dann das gleiche Procedere mit dem Zeugnis, wenn absehbar ist, dass die Oberärztin nicht bleibt (mehr Oberärzte haben wir nicht)? Oder muss ich abwarten, ob vielleicht ein neuer Chef kommt (unwahrscheinlich), der dann meine gesamte Zeit unterschreibt?

    Die kommissarisch Leitung kann zwar übernommen werden, die Weiterbildungsermächtigung muss aber nicht zwingend verlängert werden, da wir mit einem anderen Fachgebiet zusammen gelegt werden und diese Personen dann keine Weiterbildungsermächtigung für mein Fach mehr haben...

    Viele Grüße,
    Nickl
    Geändert von nickl (26.05.2023 um 04:46 Uhr)



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Mit den Zeugnissen stimme ich anignu zu. Am besten jetzt schon beantragen beim Chef. Beide! Denen extern hinterherrennen ist unglaublich nervig (been there… und so).
    Mit der Weiterbildungsermächtigung würde ich mich wohl mal mit den zuständigen Menschen des Klinikums auseinandersetzen. Vermutlich wird es aber, wenn aus deinem Fach niemand mehr da ist, der Weiterbildner sein könnte, so sein, dass die WB-Ermächtigung ab September erlischt. Ist halt die Frage, ob du wirklich drei Monate „umsonst“ (in Bezug auf die WB) dort bleiben willst oder ob du dich schon mal nach etwas anderem umschaust. Wirst du, wenn du deine Zeiten noch nicht voll hast, sowieso tun müssen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #5
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Mit den Zeugnissen stimme ich anignu zu. Am besten jetzt schon beantragen beim Chef. Beide! Denen extern hinterherrennen ist unglaublich nervig (been there… und so).
    Mit der Weiterbildungsermächtigung würde ich mich wohl mal mit den zuständigen Menschen des Klinikums auseinandersetzen. Vermutlich wird es aber, wenn aus deinem Fach niemand mehr da ist, der Weiterbildner sein könnte, so sein, dass die WB-Ermächtigung ab September erlischt. Ist halt die Frage, ob du wirklich drei Monate „umsonst“ (in Bezug auf die WB) dort bleiben willst oder ob du dich schon mal nach etwas anderem umschaust. Wirst du, wenn du deine Zeiten noch nicht voll hast, sowieso tun müssen.
    Ganz herzlichen Dank für einen Imput, Feuerblick! Ja, letztendlich macht es tatsächlich gar keinen Sinn dann noch länger zu bleiben. Die Frage ist nur, wann der Chef dann offiziell weiß, wann er geht. Ich habe ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, würde aber nicht kündigen wollen, wenn nichts klar ist. Ist es in solchen Situationen dann möglich um einen Aufhebungsvertrag zu bitten? Hat da jemand Erfahrung? Letztendlich von ich ja für die Weiterbildung angestellt und wenn kein Weiterbilder mehr da ist?
    LG Nickl



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