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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Auf das Arbeitszeugnis hast Du per se kein "Recht" da zur Not auch die Personalabteilung unterzeichnen könnte […]
    Das würde ich pauschal nicht mal sagen - in den meisten Tarifverträgen wird ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei triftigen Gründen festgelegt (so auch im Bereich VKA und TdL), was ein Leitungswechsel sicherlich ist. Zumal das Zeugnis in diesen beiden Tarifverträgen auch noch explizit von Personalabteilung und „leitendem Arzt“ unterzeichnet werden muss.



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  2. #12
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    Ich danke euch erstmal für all die Antworten und hilfreichen Tipps. Ich bin gespannt wie es hier am Haus weitergeht und werde dann meine Entscheidung(en) treffen. Es ist ja quasi nach allen Richtungen hin offen....
    Viele Grüße, nickl



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  3. #13
    Platin Mitglied
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    Ich hab es auch richtig schön verballert und darf jetzt meinen vorherigen Chef (+ die zwei WB-befugten OÄ, die allesamt durch Deutschland verteilt sind) um Unterschriften per Einschreiben bitten. Richtig super. Hoffentlich klappt das alles bis Ende Juni.
    Denk'n is' 'n Schiet, weet'n müßt!



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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Zwei Sachen MUSST du dir dringend holen und hast auch ein Recht darauf: Weiterbildungszeugnis und Unterschriften fürs Logbuch (wurde hier glaube ich noch gar nicht erwähnt). Inzwischen gibt es ja in vielen Bundesländern ein E-logbuch. Falls das in deinem Fall so ist würde ich dir dringend empfehlen, es mir digital abhaken zu lassen.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von nickl Beitrag anzeigen
    Oder muss ich abwarten, ob vielleicht ein neuer Chef kommt (unwahrscheinlich), der dann meine gesamte Zeit unterschreibt?
    Auf keinen Fall! Der neue Chef kann dir die alten Zeiten nicht unterschreiben, der alte Chef die neuen Zeiten. Du brauchst zwingend ein Weiterbildungszeugnis des aktuellen Chefs für die Anerkennung dieser Zeiten.
    Zitat Zitat von nickl Beitrag anzeigen
    Die kommissarisch Leitung kann zwar übernommen werden, die Weiterbildungsermächtigung muss aber nicht zwingend verlängert werden, da wir mit einem anderen Fachgebiet zusammen gelegt werden und diese Personen dann keine Weiterbildungsermächtigung für mein Fach mehr haben...
    Wenn ihr mit einem anderen Fach zusammengelegt werdet, kann es ja trotzdem sein dass jemand für dein Fach die Weiterbildung macht. Muss ja nicht immer der Chef sein, kann ja auch ein anderer Facharzt/Oberarzt machen. Man kann nur nicht gleichzeitig die Befugnis für mehrere Fächer haben.
    Beispiel Chirurgie: große chirurgische Abteilung mit mehreren Departments, Chef hat Befugnis für Viszeralchirurgie, ein OA für Allgemeinchirurgie, ein OA für spezielle Viszeralchirurgie, ein OA für Thoraxchirurgie, ein OA für Gefäßchirurgie etc... Sowas geht. Selten, aber geht.
    Geht auch bei den Internisten oder für bestimmte Spezialisierungen etc.
    Zitat Zitat von nickl Beitrag anzeigen
    Evt. besteht ja noch die Möglichkeit, dass die Oberärztin da bleibt und für ein paar Monate die kommissarische Leitung übernimmt. Wisst ihr ob sie dann die letzten Monate bescheinigen darf? Gibt es da eine Übergangsregelung? Oder muss die Ermächtigung neu beantragt werden?
    Ich schreib einfach immer nur über Bayern, da kenn ich die Regeln: die Regel ist, dass die Weiterbildungsermächtigung personengebunden ist. Fällt derjenige also weg, ist die Weiterbildung futsch. Die kommissarische Leitung oder der neue Chef muss dann auf eigenen Namen eine neue Befugnis beantragen, diese wird in der Regel auf ein Jahr befristet vorläufig gewährt und in diesem einen Jahr muss derjenige dann einen ausführlichen Antrag mit eigenen Zahlen einreichen. Die Gewährung der vorläufigen Befugnis ist unkompliziert, muss aber dennoch beantragt werden.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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