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Zitat von
unregistriert23456
Danke für den Input. Wer so stark depressiv/o.ä. ist, dass er nicht mal mehr Teilzeit arbeiten kann, wird wohl auch vor dem Versorgungswerk als berufsunfähig gelten, denke ich mir.
Aber genau das mit der teilweisen Arbeitsfähigkeit ist ja der Punkt, auf den ich hinauswollte. Der überwiegende Teil der Patienten, die berentet waren, die ich gesehen habe, hatten eben eine Teilerwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung und keine volle.
Das Versorgungswerk kennt aber keine Teilerwerbsminderungsrente. Entweder voll berufsunfähig oder gar nicht.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente reicht es hingegen i.dR. aus, wenn man zu 50% nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben.
Eine Grenze die ich im Bereich der psychischen Erkrankungen mit verminderter Leistungsfähigkeit für durchaus relevant halte.
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"