Persönlich wäre ich mit sowas sehr zurückhaltend aufgrund der haftungsrechtlichen Risiken.
Mögliche Suizidalität sollte in so einem Fall sowieso ein psychiatrisch erfahrener Arzt beurteilen und kein Internist im 6. Monat.
Ehrlich gesagt finde ich auch nicht, dass das Aufgabe von Ärzten in der Krankenversorgung sein sollte.
Letztlich kann es aber bei euch so geregelt sein, dass die Abteilung oder dein Haus eine Absprache mit der Polizei hat, dass ihr das macht.
Daher würde ich an deiner Stelle das Thema mit deinen Vorgesetzten besprechen.
Außerdem würde ich ehrlich gesagt, gerade als Anfänger, so eine Entscheidung immer mit dem Oberarzt absprechen.
Wenn Du die Kollegen von der Polizei ärgern willst, kannst Du ja schreiben/sagen, dass Du akute Suizidalität nicht sicher ausschließen kannst.
Das machst Du zweimal, dann kommen sie nicht mehr zu dir