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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    14.01.2023
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    Halló. Ich bin im 6 Monat Assistenzarzt der Inneren Medizin in einem kommunalen Krankenhaus. Zur Zeit kommt immer öfters die Polizei und ich soll da eine Haftfähigkeitsbescheinigung für “Häftlinge” ausstellen. Manchmal auch für Abschiebungen eine Gewahrsamsfaehigkeit und bestätigen dass der Patient nicht suizidgefährdet ist. Bin ich als junger assi verpflichtet das zu tun? Kann man sowas in kurzer Zeit in ser Notaufnahme überhabt machen?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
    Beiträge
    1.894
    Persönlich wäre ich mit sowas sehr zurückhaltend aufgrund der haftungsrechtlichen Risiken.
    Mögliche Suizidalität sollte in so einem Fall sowieso ein psychiatrisch erfahrener Arzt beurteilen und kein Internist im 6. Monat.

    Ehrlich gesagt finde ich auch nicht, dass das Aufgabe von Ärzten in der Krankenversorgung sein sollte.

    Letztlich kann es aber bei euch so geregelt sein, dass die Abteilung oder dein Haus eine Absprache mit der Polizei hat, dass ihr das macht.

    Daher würde ich an deiner Stelle das Thema mit deinen Vorgesetzten besprechen.
    Außerdem würde ich ehrlich gesagt, gerade als Anfänger, so eine Entscheidung immer mit dem Oberarzt absprechen.

    Wenn Du die Kollegen von der Polizei ärgern willst, kannst Du ja schreiben/sagen, dass Du akute Suizidalität nicht sicher ausschließen kannst.
    Das machst Du zweimal, dann kommen sie nicht mehr zu dir
    Geändert von Nefazodon (02.08.2023 um 21:20 Uhr) Grund: Tippfehler
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    Ich kenn so einen Schmarrn auch. "Haftfähigkeitsbescheinigung" und so. Das hat dann damals große Kreise gezogen und letztlich hat sich die Klinik mit der Polizei darauf geeinigt dass eine Bescheinigung "ist haftfähig" von Ärzten nicht ausgefüllt wird oder werden kann weil man zu wenig über die ganzen Umstände weiß und zu wenig untersuchen kann. Man würde dann in dem Fall eine stationäre Aufnahme empfehlen, selbstverständlich im Einzelzimmer, aber immer mit Dauerüberwachung durch zwei Polizeibeamte im Schichtbetrieb. Das haben die dann eingesehen dass das Schwachsinn ist und man hat sich auf eine Bescheinigung mit dem Wortlaut irgendwie so wie "nach ärztlicher Untersuchung konnte kein Anhalt für die Erfordernis einer stationären Aufnahme festgestellt werden" geeinigt. Also dass man berichtet "wir ham nix gefunden warum der Mensch nicht in die Haftanstalt könnte". Das war dann ok für die Polizei.

    Ich würd mir da echt Rückendeckung holen. Bei uns liefen solche Sachen immer über den Leiter der Notaufnahme, dort schlagen die ja auf.

    Und bei Suizidgefährdung würde ich sowieso abblocken. Nach dem Motto: ich bin Chirurg, ich hab keine Ahnung von Suizidgefährdung. Suizidgefährdung ist eine psychiatrische Fragestellung, die kann ich nicht beantworten.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
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    Zitat Zitat von Friik19 Beitrag anzeigen
    Halló. Ich bin im 6 Monat Assistenzarzt der Inneren Medizin in einem kommunalen Krankenhaus. Zur Zeit kommt immer öfters die Polizei und ich soll da eine Haftfähigkeitsbescheinigung für “Häftlinge” ausstellen. Manchmal auch für Abschiebungen eine Gewahrsamsfaehigkeit und bestätigen dass der Patient nicht suizidgefährdet ist. Bin ich als junger assi verpflichtet das zu tun? Kann man sowas in kurzer Zeit in ser Notaufnahme überhabt machen?
    In NRW gibt es formal einen ärztlichen Bereitschaftsdienst dafür. Der kommt aber wohl regelmäßig nicht zustande, weil die einfach mies zahlen und keine Ärzte dafür finden. Wir bekommen als Praxis dafür auch regelmäßig Anfragen und lehnen die auch jedes Mal wieder ab. Das ist aber das Problem der Polizei und deren Organisation. Man kann sich eigentlich immer in jeder ärztlichen Stellungnahme mit „kann ich nicht beurteilen“ rauswinden. Du kannst es ja als Nicht-Facharzt auch gar nicht adäquat beurteilen und wenn es um Suizidalität geht, wäre das eh eine fachfremde Stellungnahme, was haftungsrechtlich beides sehr bedenklich ist.



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