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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Wenn man geplant an einem Freitag Rufbereitschaft hat und heute (also 4 Tage vorher) einem gesagt wird, der Kollege fällt aus und man müsse seinen 24-stündigen Bereitschaftsdienst übernehmen:

    A) Wird der Dienstplan dann angepasst und man hat seinen BD übernommen und kriegt ihn auch als BD gezahlt?
    B) Ist das nun Arbeit in der Rufbereitschaft und deshalb mit 16 Stunden Arbeitseinsatz im RD zu werten?

    Um es zu verkomplizieren, hypothetisch, was wäre wenn es einem weniger als 3 Tage vorher gesagt wird und der Dienstplan offiziell nicht mehr kurzfristig geändert werden kann? Dann müsste es meinem Verständnis nach doch definitiv Option B sein?

    Wie seht ihr das?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Also meiner persönlichen Ansicht nach kann dieser Dienst kein Rufdienst sein.

    Voraussetzung für einen Rufdienst ist, dass die zu erwartende, durchschnittliche Inanspruchnahme bei maximal 10% liegt.

    Voraussetzung für einen Rufdienst ist ferner, dass Du deinen Aufenthaltsort wählen kannst und "nur" innerhalb einer gewissen Zeit in die Klinik kommen können musst.

    Beides im Gegensatz zu Bereitschaftsdienst, wo Du a) in ständiger Bereitschaft sein musst, die Arbeit unverzüglich aufzunehmen und b) in der Regel mehr Arbeit anfällt, als nur 10%.

    Ich gehe davon aus, dass diese bedingungen so nicht erfüllt sein können. Deswegen würde ich an deiner Stelle darauf bestehen, dass der Dienst als Bereitschaftsdienst eingetragen, bewertet und bezahlt wird.

    Zusätzlich kann man in diesem Fall strukturell argumentieren: Wenn "immer" ein Vordergrundbereitschaftsdienst notwendig war, um die anfallende Arbeit zu erledigen, ist es auch jetzt, trotz kurzfristigen Ausfalls einer Person notwendig, den Dienst genau so, als Bereitschaftsdienst, zu besetzen.

    Wenn eine "offizielle" Änderung des Dienstplans nicht mehr möglich ist, heißt das nur, dass, gemäß der gängigen Tarifverträge, (Straf)Zahlungen auf deine Dienstvergütung zu leisten sind für kurzfristige Inanspruchnahme.
    Geändert von Nefazodon (25.09.2023 um 17:24 Uhr)
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Der Rufdienst mit Anwesenheit ist allerdings besser bezahlt als der BD, daher sicher auch die Frage.
    Wenn der Vordergrund kurzfristig ausfällt und der Rufdienst einspringt, ist er meiner Meinung nach als Rufdienst zu bezahlen. Bei vier Tagen vorher wird das wohl nicht funktionieren

    Zu diskutieren ist , ob man am heutigen Tag verpflichtet ist einzuspringen, der Dienstplan steht und ein RD ist eingetragen und der BD ist neu zu besetzen.



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
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    Ich würde soweit gehen zu argumentieren der BD muss sogar wenn möglich mit dem RD besetzt werden, da er ja schon mit möglicher AZ gerechnet hat... aber ggf kennt Autolyse passende Urteile.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von abcd
    Der Rufdienst mit Anwesenheit ist allerdings besser bezahlt als der BD, daher sicher auch die Frage.
    Ah, verstehe.

    Kenne mich mit der Bezahlung von Rufdiensten nicht aus, da ich nie welche leisten musste.

    Von wieviel mehr sprechen wir denn, wenn man die zusätzlichen Zahlungen für kurzfristiges Einspringen berücksichtigt? Hat da jemand Zahlen zu und kann das gegenüberstellen?

    Im Zweifel würde ich mich in so einer Konstellation ja auf den Standpunkt stellen, dass der Dienst so bezahlt wird, wie es für mich am günstigsten ist (also BD oder RD mit Anwesenheit) oder ich sonst den Dienst *leider* nicht übernehmen könnte, da bereits für den RD verplant....

    Rein formal aus arbeitsrechtlicher/tarifrechtlicher Sicht gehe ich weiter davon aus, dass es sich um einen BD handelt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
    Muss man halt transparent mit Vorgesetztem und Verwaltung besprechen vorher.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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