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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    wenn jemand an einem 24h Dienst krank ist und am nächsten Tag hätte er für diesen einen Ausgleich.
    Verfällt der Ausgleichstag oder bleibt dieser?

    Gruß



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Meinst du ob du den Tag wie einen verfallenen Urlaubstag wann anders nehmen kannst? Nein.. ist ja kein Urlaub.



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  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wenn die Person den Dienst nicht gemacht hat, gibts auch keinen Ausgleich.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #4
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Meinst du ob du den Tag wie einen verfallenen Urlaubstag wann anders nehmen kannst? Nein.. ist ja kein Urlaub.
    Genau. Wobei ich diesen Fall in den 7 Jahren mit Bereitschaft nie gesehen habe. Wenn jemand krank war zum Dienst, war er auch längerfristig krank und nicht nur 1 Tag.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Wenn die Person den Dienst nicht gemacht hat, gibts auch keinen Ausgleich.
    Finde ich ein spannendes Thema und vielleicht kennt sich jemand damit aus, ich sehe das nämlich etwas anders. Da es bei uns keine 24h Dienste gibt kenne ich mich mit der genauen Berechnung nicht aus, korrigiert mich also gerne:

    Bei einem 24h Dienst (also nicht Rufbereitschaft) gelten die vollen 24 als Arbeitszeit, wenn auch schlechter bezahlt. Wenn die für den Bereitschaftsdienst geplante Ärztin wegen Krankheit ausfällt, müssten dann doch trotzdem 24h auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden, oder? Wenn der folgende Tag dann als FZA geplant war kann der doch genommen werden (-8h auf dem Arbeitszeitkonto).

    Im Schichtdienst haben wir am Wochenende z.B. 12h Dienste, für die häufig unter der Woche zusätzlicher FZA geplant wird. Bist du am Wochenende krank, kannst du natürlich trotzdem die geplanten FZA Tage nehmen bzw. wenn du dort für jemand anderen einspringen musst, erhältst du entsprechend Plusstunden die ausbezahlt werden.



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