Wenn du auf einer internistiscgmhen Station bist: Einwilligungsfähigkeit von Psychiater prüfen lassen. Es bestehen ja offensichtlich Zweifel. Wenn sie dann nachfrägt was der Psychiater macht, würde ich deine Antworten bringen ...
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Und zu guter letzt, wenn man denkt er sei nicht einwilligungsfähig, hat er bestimmt eine Ehefrau, die eine Ehegattennotvertretung unterschreiben könnte und man macht die Aufklärung nochmal gemeinsam. Zusätzlich muss man wohl klären, warum er gerade so reagiert hat.
Wenn du auf einer internistiscgmhen Station bist: Einwilligungsfähigkeit von Psychiater prüfen lassen. Es bestehen ja offensichtlich Zweifel. Wenn sie dann nachfrägt was der Psychiater macht, würde ich deine Antworten bringen ...
Diese Frage begegnet mir als Konsiliarius fast täglich.
Und immer lautet meine erste Frage:
„Es gibt keine Betreuung, aber gibt es Angehörige mit einer Vorsorgevollmacht?“
Dann wird viel herum telefoniert, dann lautet die Antwort oft „Ja“. Und dann ist das Problem gelöst.
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