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Prinzipiell stimmt das, was davo geschrieben hat.
Ich würde noch ergänzen wollen:
-Abklären, warum in dieser Situation plötzlich die Rückfrage auftaucht: hat man selbst die Aufklärung so durchgeführt, dass der Patient sie verstehen *konnte*? Gibt es vielleicht eine unerkannte Schwerhörigkeit, sodass man zwar geredet hat, der Patient aber gar nichts mitbekommen hat?
Diese Abklärung lässt sich unkompliziert im Gespräch durch Rückfragen durchführen.
-Bei Anhalt für Gedächtnisstörungen oder anderen kognitiven Einschränkungen als Ursache für die plötzliche Frage ist eine weitere Abklärung im Sinne einer Demenztestung indiziert.
-die Frage ist aber, ob das dein Bier ist.
-In einer ambulanten Sprechstunde, in der nur für die Kolo aufgeklärt werden soll, würde ich eine weitere Abklärung durch Hausarzt/ggf. Neurologe empfehlen und das auch in einen Arztbrief an den Hausarzt schreiben bzw. Angehörigen kommunizieren
-im stationären Setting würde ich einen Minimentaltest machen um das Problem selbst genauer einzugrenzen und dann zur weiteren Abklärung ein psychiatrisches oder neurologisches Konsil anfordern (eins von beiden reicht, je nachdem was besser verfügbar ist).
-ein psychiatrisches Konsil hat den Vorteil, dass man um Prüfung der Einwilligungsfähigkeit bitten kann.
Ich weiß ja auch nicht, worauf die Frage genau abzielt daher als Zusatzinfo:
-Zu einer Demenzabklärung gehören Anamnese, psychopathologischer Befund, körperliche (insbes. neurologische) Untersuchung, Basislabor (mindestens kl. BB, Leber-, Nierenwerte, Elyte, Schilddrüse, Vitamin B12, B1, B6), zerebrale Bildgebung, neuropsychologische Testung (mindestens Kurztests, gerne auch ausführliche Testbatterien wenn möglich und nach Kurztests indiziert) und ggf. Lumbalpunktion
-Einwilligungsfähigkeit ist keine konstante Eigenschaft, sondern muss für jeden Einzelfall geprüft werden.
Kriterien für Einwilligungsfähigkeit sind: Informationsverständnis, Einsichtsfähigkeit, Urteilsbildung, und Fähigkeit zur Kommunikation der Entscheidung.
Informationsverständnis kann in diesem Fall in Frage gestellt sein, wenn der Patient sich nicht an die Informationen erinnert...
Einen elektiven Eingriff sollte man so wie in diesem Fall beschrieben erstmal nicht durchführen. Die Aufklärung ist so nicht gültig.
Geändert von Nefazodon (17.04.2024 um 13:13 Uhr)
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"