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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    07.01.2004
    Beiträge
    51
    Guten Tag,

    ich habe meinen Zivildienst in einer Grundschule abgeleistet und das ganze läuft unter der Kategorie "ISB - Individuelle Schwerstbehinderenbetreuung"... reicht das als Ersatz für die 3 Monate Pflegepraktikum oder muss ein Nachweis darüber erbracht werden in wiefern ich wirklich pflegerisch aktiv war?

    Danke



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  2. #2
    Reanimator
    Mitglied seit
    27.08.2003
    Ort
    Heidelberg
    Semester:
    Arzt
    Beiträge
    619
    Sorry, aber ich denke nicht, dass das als Pflegepraktikum anerkannt wird.

    Die Approbationsordnung scheibt (§ 6):
    Der dreimonatige Krankenpflegedienst ... ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums ... in einem Krankenhaus abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines krankenhauses einzuführen ...



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