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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    lost in that plastic life Avatar von BL4
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    Huhu ....

    also hab noch ein paar fragen zum hochschulverfahren:

    also ganz konkret für mein beispiel: in nrw kommt man mit 2,2 ins hochschulverfahren, kommt jeder der der besser als 2,2 hat u d nich sofort reingekomen ist ins hochschulverfahren oder wird das auch wieder in irgendeiner art und weise ausgelost?


    wenn man dann endlich auserwählt wurde was passiert dann?werde ich dann zum gespräch von einer uni eingeladen? oder wählt die zvs wieder nach noten aus?

    über antworten würde ich mich freuen! =)



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  2. #2
    Warter und Banger Avatar von harlekyn
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    Vielleicht wird ja doch
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    Also wenn da steht, das der Grenzrang 2,2 ist, dann wird jeder, der besser als 2,2 ist und net über das Hauptverfahren rein gekommen ist, zum Hochschulverfahren zugelassen.
    Muß jetzt noch aus Leuten gewählt werden, die alle 2,2 haben, dann zählen nachrangige Kriterien. Was das ist, Wartezeit, Dienst etc. weis ich net!
    Wenn du zum Hochschulverfahren zugelassen wurdest, wirst du an irgendeine Uni, sozusagen verwiesen. Wählt diese Uni nach Note aus, kann es dir passieren, dass du zu deinem positiven Bescheid, dass du am Auswahlverfahrend er Hochschule teilnehmen darfst direkt deine Absage mit, dass deien Note leider zu schlecht war um genommen zu werden.
    Angeblich kann man die Entscheidung ob du zu ner Uni kommst, die über Noten oder andre Kriterie (Auswahlgespräch etc.) durch die Wahl der Studienorte beeinflussen!
    So..hoffe es hat geholfen...viel Glück!
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    You put water into a bottle, it becomes the bottle,
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    Be water, my friend!

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  3. #3
    lost in that plastic life Avatar von BL4
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    Wählt diese Uni nach Note aus, kann es dir passieren, dass du zu deinem positiven Bescheid, dass du am Auswahlverfahrend er Hochschule teilnehmen darfst direkt deine Absage mit, dass deien Note leider zu schlecht war um genommen zu werden.
    hm das verstehe ich nicht ganz..... wie kann es sein dass ich einerseits sofort genommen werde (also zum auswahlverafhren der hochschule) andererseits aber sofort eine absage bekomme weil die note zu schlecht war? die machen das doch nicht willkürlichm vor allem steht auf der zvs seite dass gerade für meinen fall (also nrw) alle unis 2,1 bis 2,5 die leute aufnehmen......

    oder hab ich was falsch verstanden?



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  4. #4
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    Also soweit ich das verstanden habe, werden ebenfalls wieder Landesquoten gebildet, nach denen eine Vorauswahl stattfindet. Dann entscheidet sich nach der Ortswahl(und Note), wer wo und womit teilnimmt. An einigen Unis nach Note oder Auswahlgespräch usw.. Beim Auswahlgespräch ist der nc vom Auswahlverfahren etwas weiter gefächert. Hier nehmen ja dreimal mehr Leute teil als Plätze vorhanden sind. Nach Note trifft die ZVS die Entscheidung für die Uni. Sie verschickt dann auch die Ablehnungs oder Zulassungsbescheide. Erhält man dort einen Ablehnungsbescheid, dann war man in der Vorauswahl, hat somit am Verfahren teilgenommen, wurde aber wegen seiner schlechten Note Abgeleht, man darf also nicht mehr teilnehmen.



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  5. #5
    Premium Mitglied Avatar von Martin R.
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    ...
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    Original geschrieben von hibbert
    Also soweit ich das verstanden habe, werden ebenfalls wieder Landesquoten gebildet, nach denen eine Vorauswahl stattfindet. Dann entscheidet sich nach der Ortswahl(und Note), wer wo und womit teilnimmt. An einigen Unis nach Note oder Auswahlgespräch usw.. Beim Auswahlgespräch ist der nc vom Auswahlverfahren etwas weiter gefächert. Hier nehmen ja dreimal mehr Leute teil als Plätze vorhanden sind. Nach Note trifft die ZVS die Entscheidung für die Uni. Sie verschickt dann auch die Ablehnungs oder Zulassungsbescheide. Erhält man dort einen Ablehnungsbescheid, dann war man in der Vorauswahl, hat somit am Verfahren teilgenommen, wurde aber wegen seiner schlechten Note Abgeleht, man darf also nicht mehr teilnehmen.
    Genauso ist es!



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