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Hallo!
Wie seht ihr die Chancenverteilung bei einer Klage mit Anwalt oder ohne. Ist bei einem Anwalt wie zimmerling die Chance größer, dass man einen Studienplatz bekommt oder kann man es auch auf eigene Faust versuchen???? Ist es nicht so, dass eh alle in einen Topf kommen und gelost wird, egal ob man selbst klagt oder über einen Anwalt????
Dann frage ich mich aber warum so viele Leute eine Anwalt beauftragen...
MfG
Daniel
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Diamanten Mitglied
Hi Mucki!
Berechtigte Frage! Es ist richtig, dass in der ersten Instanz die zusätzlich freigewordenen Studienplätze unter allen Klägern verlost werden. Um den Antrag auf einstweilige Anordnung stellen bzw. Klage einreichen zu können, benötigt man keinen Anwalt. Aaaaber: es ist erstens viel Schreibkram zu erledigen (und zwar frist- und formgerecht) und zweitens: wenn es wirklich zu einem Prozess mit mündlicher Anhörung kommt, herrscht bei manchen Gerichten Anwaltszwang!
Infos zum Klagen ohne Anwalt:
httq://www.asta.uni-hamburg.de/service/klage.html
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