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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Banned
    Mitglied seit
    05.03.2004
    Ort
    hannover
    Beiträge
    80
    Hallo!

    Wie seht ihr die Chancenverteilung bei einer Klage mit Anwalt oder ohne. Ist bei einem Anwalt wie zimmerling die Chance größer, dass man einen Studienplatz bekommt oder kann man es auch auf eigene Faust versuchen???? Ist es nicht so, dass eh alle in einen Topf kommen und gelost wird, egal ob man selbst klagt oder über einen Anwalt????
    Dann frage ich mich aber warum so viele Leute eine Anwalt beauftragen...

    MfG
    Daniel



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
    Mitglied seit
    02.04.2003
    Ort
    Mørvig
    Semester:
    CEA
    Beiträge
    8.711
    Hi Mucki!

    Berechtigte Frage! Es ist richtig, dass in der ersten Instanz die zusätzlich freigewordenen Studienplätze unter allen Klägern verlost werden. Um den Antrag auf einstweilige Anordnung stellen bzw. Klage einreichen zu können, benötigt man keinen Anwalt. Aaaaber: es ist erstens viel Schreibkram zu erledigen (und zwar frist- und formgerecht) und zweitens: wenn es wirklich zu einem Prozess mit mündlicher Anhörung kommt, herrscht bei manchen Gerichten Anwaltszwang!

    Infos zum Klagen ohne Anwalt:

    httq://www.asta.uni-hamburg.de/service/klage.html



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