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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Nachdem ich jetzt meinen Monat Praxisfamulatur hinter mich gebracht habe, geht es jetzt daran, sich das wohlverdiente Zeugnis ausstellen zu lassen.
    Deshalb meine Frage:
    muß ich aufgrund der Tatsache, daß es sich um eine Praxisfamulatur gehandelt hat, beim Zeugnis auf etwas besonderes achten? Muß zB. da explizit irgendwo "Praxisfamulaturzeugnis" stehen, um den Vorschriften der Appobationsordnung Genüge zu tun?

    Rugger



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  2. #2
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Das offizielle Zeugnis ist ja im Anhang an die AppO anzusehen.
    Und da gibt´s nur ein Formular für alles. Es geht ja normalerweise aus dem Praxisstempel unten hervor, daß es kein Krankenhaus war
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    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
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  3. #3
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    Hallo. Du brauchst echt nur das Formular vom Prüfungsamt auszufüllen und unterschreiben und abstempeln zu lassen.Das ist alles. Die sehen dann ja wirklich an der Adresse und so, dass es die Praxisfamu war



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  4. #4
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Original geschrieben von Froschkönig
    Es geht ja normalerweise aus dem Praxisstempel unten hervor, daß es kein Krankenhaus war.
    Und der Stempel reicht dann quasi als Beweis für die abgeleistete Praxisfamulatur aus?!

    R.



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  5. #5
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Naja der Stempel und die Unterschrift des Arztes.
    Siegel usw hat ja ne Praxis normalerweise nicht
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